Geschirr aus Bioplastik – Unbedenklich im Gebrauch?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier
Besteck

Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder unsachgemäßer Gebrauch begünstigen jedoch, dass Schadstoffe an Lebensmittel abgegeben werden. In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern, hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtige Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.

Off

Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass viele unterschiedliche Materialien und Rohstoffe, wie bspw. „Bambus“ oder „Weizenstroh“, zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kommen. Häufig bleibt dabei die genaue Zusammensetzung unklar. “Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Materialien sie verwenden. Daher muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Materialien und Rohstoffe klar benannt und nicht nur mit unspezifischen Worthülsen wie „pflanzenbasiert“ oder „Bioplastik“ gekennzeichnet werden”, fordert Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. 

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einigen wurden Kunststoffen Bambus-fasern beigemischt. “Diese Materialmischungen sind bekannt dafür, schädliche Stoffe an Lebensmittel abzugeben“ erklärt Heinrich. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese dürfen nach einer gesetzlichen Übergangsfrist künftig nicht mehr verkauft werden. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen vorliegen und die Sicherheit dieser Materialien nicht garantiert werden kann. “Dass wir so viele Produkte gefunden haben, deren Sicherheit in Zweifel gezogen werden muss, finden wir sehr bedenklich”, erklärt Heinrich. „Generell halten wir Übergangsregelungen, die die Sicherheit von Verbrauchern in Frage stellen, für unvereinbar mit den Grundsätzen des Lebensmittelrechts.  Unsichere Lebensmittel müssen beispielsweise sofort vom Markt genommen werden“, bekräftigt Heinrich weiter.

Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt

Die Mehrheit der Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben völlig. Heinrich ergänzt: „Kritisch sehen wir es auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn diese wird nach dem Kauf meist entsorgt und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“. Darüber hinaus sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einigen Symbolen mangelt es an Aussagekraft oder Lesbarkeit. „rechtliche bindende Maßgaben zur Verwendung einheitlicher Piktogramme wären im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wünschenswert“, so Heinrich.

Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbrauchern ist der Nachhaltigkeitsaspekt kaufentscheidend. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen, wie "biobasiert", "umweltfreundlich", “wiederverwendbar” oder “nachhaltig”. Diese Begriffe sind überwiegend nicht rechtlich definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können solche Angaben Verbraucher eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. “Um überzogene Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern und Irreführungen der Verbraucher zu vermeiden, müssen Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung schnellstmöglich im nationalen Recht verankert werden.” fordert Heinrich.


Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.