Gefährliches warmes Leitungswasser

Pressemitteilung vom
Für Getränke und Speisen nur kaltes Trinkwasser verwenden
Wasserhahn
Off

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Wenig bekannt ist, dass für Getränke und die Zubereitung von Speisen – gerade von Babys oder Kleinkindern – ausschließlich kaltes Trinkwasser verwendet werden sollte. Qualität und Sicherheit des Trinkwassers in Deutschland werden im öffentlichen Leitungssystem streng überwacht. Die Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stellen sicher, dass die menschliche Gesundheit weder durch Krankheitserreger noch chemische Substanzen gefährdet wird. Regelmäßige amtliche Untersuchungen bestätigen die hervorragende Qualität des deutschen Trinkwassers gerade auch in Sachsen-Anhalt.


Oft unbekannt – die Temperatur ist ein wichtiger Aspekt für die Wasserqualität. Kaltes Trinkwasser sollte möglichst unter 20 °C liegen, während warmes Trinkwasser mindestens 55 °C erreichen muss. Im warmen Wasser soll die Vermehrung von Mikroorganismen wie Legionellen durch die hohen Temperaturen gehemmt werden. „Zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen, insbesondere von gefährdeten Verbraucher-gruppen wie Säuglingen oder Kleinkindern, sollte allerdings nur frisches, kaltes Trinkwasser verwendet werden.“ sagt Alexander Heinrich, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Wenn Wasser längere Zeit in Leitungen steht, spricht man vom sogenannten Stagnationswasser. Durch die längere Kontaktzeit und im Falle von warmen Trinkwasser durch die hohen Temperaturen, lösen sich mehr gesundheitlich bedenkliche Substanzen im Wasser. So ist vielen Verbraucher bekannt, dass sich in veralteten Hausleitungen Blei im Wasser anreichert. Weniger geläufig ist, dass sich auch Bisphenol A (BPA) aus mit Epoxidharz beschichteten Hausleitungen im warmen Trinkwasser löst. Mit diesen Rohrinnenbeschichtungen wurden korrodierte Hausleitungen zwischen den Jahren 2000-2015 verstärkt saniert.
Untersuchungen des Chemisch und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart (CVUA) zeigen, dass sich aufgrund der hohen Temperaturen BPA in gesundheitlich relevanten Mengen in warmen Trinkwasserleitungen nachweisen lässt. „Aktuell gibt es jedoch keine offiziellen Zahlen, wie viele Hausinstallationen auf diese Weise in Sachsen-Anhalt saniert wurden und demnach auch keine aussagekräftigen Informationen über das für Verbraucher daraus resultierende Risiko. Verbraucher können sich einzig bei Ihrem Vermieter über die Beschaffenheit ihrer Trinkwasserinstallation informieren.“ so Heinrich weiter. BPA ist hormonell wirksam und über das Hormonsystem hinaus auch für Leber, Nieren und die Fortpflanzung schädlich. Daher wurde für BPA in der neu gefassten Trinkwasserverordnung ein Grenzwert festgelegt der seit dem 12. Januar 2024 gilt.

„Wir raten deshalb ausschließlich frisch abgelaufenes kaltes Wasser zu verzehren um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.“ führt der Experte für Lebensmittel weiter aus. Die Verwendung von Wasserfiltern ist darüber hinaus unnötig, da das Trinkwasser in Sachsen-Anhalt bereits von sehr guter Qualität ist und die Filter bei nicht sachgemäßer Reinigung ein mikrobielles Risiko bergen können.

Wie vermeide ich die Risiken durch Stagnationswasser?

  • Stagnationswasser, das länger als vier Stunden in den Leitungen gestanden hat, nicht zum Trinken oder zur Speisenzubereitung verwenden. Lassen Sie Stagnationswasser ablaufen. Sie erkennen das frische Wasser an der kühleren Temperatur.
  • Verwenden Sie kein Warmwasser aus der Leitung zum Trinken oder Zubereiten von Speisen. Es gilt zwar als Trinkwasser, weist aber insbesondere bei einer zentralen Warmwasserbereitstellung naturgemäß längere Kontaktzeiten mit der Hausinstallation auf. Zudem fördert erhöhte Temperatur generell den Übergang unerwünschter Stoffe, wie Bisphenol A, in das Wasser.
  • Entnehmen Sie regelmäßig Trinkwasser, um lange Verweilzeiten des Wassers in der Installation zu vermeiden.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.