Die Nachfrage nach essbaren Algen steigt. Sie gelten als nährstoffreich und nachhaltig. Doch der Verzehr ist gesundheitlich nicht unbedenklich. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlen bei vielen Algenprodukten essenzielle Informationen wie Jodgehalt, Verzehrmengen und Warnhinweise. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzlich geregelte, transparente Kennzeichnung.
Gesundheitsrisiko durch fehlende Jodangaben
Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen Jod enthalten. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich aufzunehmen. Zu viel Jod kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Deshalb sind Warnhinweise sowie Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Von den insgesamt 142 im Marktcheck erfassten algenhaltigen Lebensmitteln waren 56 jodreich. Trotzdem fehlten bei zwei Dritteln der untersuchten jodreichen Produkte diese notwendigen Angaben. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann“, sagt Dr. Nicole Wege, Fachreferat Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Algenart und Algenanteil häufig unklar
Der Marktcheck zeigt zudem, dass die Deklaration der Algenarten häufig ungenau ist. Statt der spezifischen Algenart wurden oft Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ verwendet. „Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Wege. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”. Doch bei über der Hälfte der Produkte fehlte diese Information. Dabei variierte der Algenanteil je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent.
Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert
Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese können zu einer höheren Aufnahme verleiten, obwohl Algen aufgrund ihres teils erheblichen Jodgehaltes nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. Kritisch sind auch Angaben wie „reich an Protein“, da die kleinen Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“.
Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben
Verbraucher sollten beim Kauf von Algenprodukten besonders auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Bei bestehenden Schilddrüsenerkrankungen sollte die Jodaufnahme in den Blick genommen und ärztlicher Rat eingeholt werden.
Um Verbraucher besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen:
- Angaben zum Jodgehalt in der Nährwertdeklaration
- Warnhinweis bei hohen Jodgehalten
- Klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge und Zubereitungshinweise
- Präzise Angaben zu Algenarten und Algenanteilen
Die vollständigen Ergebnisse des Marktchecks sind als PDF hier abrufbar.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
