Unerlaubte Anrufe: Wo kommen die Daten her?

Pressemitteilung vom
Anbieter verkaufen per Telefon Pflegehilfsmittel
Rentner Telefon
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Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 kann bei seiner Pflegekasse die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel in Höhe bis zu 40 € monatlich geltend machen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die aufgrund des Materials oder aus hygienischen Gründen in der Regel nur einmal benutzt und nicht wiederverwendet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe. Die Abrechnung erfolgt entweder durch den Anbieter bei der jeweiligen Pflegekasse oder im Wege der Kostenerstattung durch den Pflegebedürftigen selbst.

Aktuelle Beschwerden  der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zeigen, dass Anbieter von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unaufgefordert und überraschend bei pflegebedürftigen oder älteren Menschen anrufen und diesen zum Teil überteuerte Pflegehilfsmittel verkaufen und sensible Daten, wie z.B. gesundheitsbezogene Daten oder die Bankverbindung, erfragen. „Leider sind das  keine Einzelfälle“, so Josefine Pönicke, Referentin Gesundheit und Pflege, „und es trifft überwiegend ältere und pflegebedürftige Menschen, die in ihrer persönlichen Lebenssituation derartige zusätzliche Sorgen nicht gebrauchen können.“

Ein Beispiel für diese Praxis ist der Anbieter Helpbox24. Hier wurde beim Verbraucher sogar der Pflegegrad abgefragt und Verträge untergeschoben, obwohl er wiederholt äußerte, dass er keinen Liefervertrag abschließen und keine Hilfsmittelpakete zugeschickt haben möchte. Die Referentinnen der Pflegerechtsberatung beanstanden das gesamte Vorgehen. „Wer einen solchen Anruf erhält, sollte das Gespräch direkt durch Auflegen beenden und keine persönlichen Daten weitergeben. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte rechtlich überprüfen lassen, ob der Vertrag widerrufen oder anderweitig rückgängig gemacht werden kann“ empfehlen die Pflegerechtsexpertinnen der Verbraucherzentrale Sachsen Anhalt. Unerbetene Werbeanrufe, sogenannte „Cold Calls“ sind nicht zulässig, wenn zuvor nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.


Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.

 

Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.

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