Warum man Überweisungsträger nicht in Bankbriefkasten einwerfen sollte

Pressemitteilung vom
Neue Empfängerüberprüfung greift da nicht
SEPA
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Seit Oktober 2025 sind Banken in der EU verpflichtet, vor der Ausführung von Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN, der Empfängerkontonummer, abzugleichen. Das Verfahren ist kostenlos und gilt für alle Euro-Überweisungen inklusive der Echtzeitüberweisungen. Diese Pflicht soll Fehlüberweisungen und zahlreiche Betrugsformen deutlich erschweren und damit den Verbraucherschutz stärken. 

Besonderheiten bei papierhaften Überweisungen

Bei Überweisungen im Online-Banking und am Selbstbedienungsterminal erfolgt die Empfängerüberprüfung elektronisch und automatisch. Bei der Einreichung von papierhaften Überweisungen in der Filiale prüft ein Bankmitarbeiter Namen und IBAN direkt während der Abgabe. Wird der ausgefüllte Vordruck jedoch per Post verschickt oder in einen Bankbriefkasten eingeworfen, findet keine Überprüfung statt, da der Zahlende bei der Verarbeitung nicht anwesend ist.

Empfängerüberprüfung – das kann passieren 

Folgende drei Szenarien können bei der Prüfung auftreten:

  • Geringe Abweichungen: Kleine Tippfehler, Unterschiede in Groß-/Kleinschreibung oder Umlaute. Die Bank zeigt einen korrigierten Empfängernamen zur Prüfung an und der Zahlungsvorgang kann fortgesetzt werden, wenn der Kunde bestätigt, dass es sich um das gewünschte Konto handelt.
  • Deutliche Abweichungen: Name und IBAN stimmen nicht überein. Die Bank gibt einen Warnhinweis aus. Verbraucher sollten in diesem Fall Rückfragen beim Zahlungsempfänger stellen und die Überweisung nur bei Klärung freigeben.
  • Kein Prüfergebnis möglich: Technische Störungen oder fehlende Daten verhindern die Abfrage. Die Bank informiert darüber, eine Freigabe sollte erst nach weiterer Prüfung der Angaben erfolgen

Wer trägt das Risiko? 

Wird eine Überweisung trotz Warnhinweis freigegeben, trägt der Zahlende das Risiko voll und haftet selbst für fehlgeleitete Beträge. Banken übernehmen lediglich die Haftung, wenn sie Name und IBAN erfolgreich abgeglichen haben und es dennoch zu einer Fehlüberweisung kommt. Hinweise und Warnungen der Banken sind deswegen unbedingt ernst zu nehmen.

Fazit:

  • Empfängerdaten immer genau prüfen und bei Unsicherheit beim Zahlungsempfänger nachfragen.
  • Warnhinweise der Bank ernst nehmen; überweisen Sie nicht, wenn Name und IBAN deutlich abweichen.
  • Bei Verdacht auf Betrug sofort die Bank informieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.