Riestervertrag sollte nach Urteil geprüft werden

Pressemitteilung vom
Kosten in der Auszahlphase oft unzulässig
BILD_Rente
Off

Riestersparer, die sich bereits in der Verrentungsphase befinden und die einmaligen Abschluss- und Verwaltungskosten schon bezahlt haben, sollten prüfen lassen, inwieweit eine Rückforderung der gezahlten Gebühren noch möglich ist.

Jüngst wandte sich ein Riestersparer ratsuchend an die Beratungsstelle Dessau. Ein Riesterbanksparplan sollte nach jahrelangem Besparen durch Eigenbeiträge und staatliche Zulagen in die Rentenauszahlphase überführt werden. Satte 26.000 Euro hatten sich so angesammelt. Fest stand für den Sparer, dass er sich 30 Prozent des angesparten Guthabens sofort auszahlen lassen wollte. Der Rest des Geldes sollte lebenslang verrentet werden. Der Verbraucher hatte dafür von seiner Sparkasse verschiedene Angebote übersandt bekommen und suchte nun Hilfe bei der Entscheidungsfindung.

Nach der Überprüfung der Unterlagen stellte die Beraterin fest, dass die Angebote unzulässige einmalige Abschluss- und Verwaltungskosten von  938 Euro bzw. 403 Euro enthielten. Unzulässig sind die Kosten, da die Kostenklausel in dem ursprünglichen VorsorgePlus-Vertrag nicht klar und verständlich ist und somit den Verbraucher unangemessen benachteiligt.  In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 290/22) gerade so entschieden. Der betroffene Verbraucher fordert die Sparkasse nun mit Hilfe eines Schreibens der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf, bei den Angeboten nachzubessern.


Fragen rund um das Thema der Riesterrente beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Mobil

Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Angebot der Online-Beratung in Ihrer Nähe