Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
In den 90er Jahren bot die Securenta AG (Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft) Vermögensanlagen jeder Art an. Das Unternehmen befasste sich neben der Konzeption, Aufbereitung, Betreuung und Abwicklung der Kapitalanlagen insbesondere mit Immobilienfonds und der Beteiligung an Unternehmen. Das sind sogenannte Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarktes, die nicht der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unterliegen, somit wenig reguliert und nicht börsennotiert sind.
Über 200.000 Anleger vertrautem dem Unternehmen ihre Ersparnisse an oder investierten für ihre Altersvorsorge. Der große Knall ereilte die Anleger 2007, als ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wurde. Allen investierten Gläubigern blieb nur noch ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Eine Anlegerin aus Sachsen-Anhalt, die der Securenta ihr Geld anvertraut hatte, erhält nun Jahre später Post von einem Rechtsanwalt Martini als Insolvenzverwalter von der Görg Insolvenzverwaltung aus Berlin. Für ihre bereits 2008 angemeldete und festgestellte Forderung soll eine Abschlagsverteilung erfolgen, wofür die Übermittlung von persönlichen Angaben einschließlich einer Kontonummer notwendig wird.
Die Geschädigte war verunsichert, ob sie ihre Daten so ohne weiteres herausgeben sollte. Konnte es möglich sein, dass sie nach über 18 Jahren ihr eingezahltes Geld endlich ausgezahlt bekommt?
Bis auf ein paar Euros wird alles weg sein
Mit ihren Fragen wandte sich die geschädigte Anlegerin an die Verbraucherzentrale. Diese konnte die Verbraucherin beruhigen. Das Schreiben des Rechtsanwaltes ist echt. Die Schlussverteilung aus dem Insolvenzverfahren kann erfolgen. Aber das investierte Geld wird bis auf ein paar Euro wohl weg sein. Aus den Insolvenzbekanntmachungen ist zu entnehmen, dass den Insolvenzforderungen von 426 Millionen Euro lediglich 23 Millionen Euro an verfügbaren Massebestand gegenüberstehen. Viel bleibt da für die Anleger nicht übrig.
Die Verbraucherzentrale rät Anlageentscheidungen für Produkte des Grauen Kapitalmarktes (beispielsweise Unternehmensbeteiligungen, Crowdfunding, Direktinvestments, usw.) genauestens zu prüfen. Solche Produkte unterliegen keiner systematischen Produktkontrolle durch die BaFin und können für Anleger besondere Risiken beinhalten, die auch zum Totalverlust des investierten Geldes führen können.