Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieter mit einer Nachzahlung. Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Steffen Richter, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt empfiehlt, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und die Plausibilität zu prüfen.
Die jährliche Heizkostenabrechnung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch berechnet werden müssen. Die Abrechnung soll den eigenen Energiekonsum nachvollziehbar machen und so zum sparsamen Verbrauch anregen. Flattert die Abrechnung ins Haus, ist eine Gutschrift, eine Nachzahlung oder der neue monatliche Abschlag für die meisten noch klar ersichtlich. „Mit den Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute sehr schwer“, berichtet Steffen Richter.
Bei Fragen zur Abrechnung hilft eine Energieberatung der Verbraucherzentrale zunächst dabei, die Abrechnung zu verstehen.
Im Kern besteht jede Heizkostenabrechnung aus zwei Bereichen:
- eine Aufstellung der Heizkosten, die im vergangenen Abrechnungszeitraum für das gesamte Haus angefallen sind;
- Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, nach einem in der Heizkostenverordnung festgelegten Verteilerschlüssel.
Mit diesen Angaben aus der Abrechnung werden in der Beratung die Verbrauchswerte der betreffenden Wohnung und der Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewertet. So erfahren Mieter, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. Daraus ergeben sich Empfehlungen zur Einsparung von Heizkosten.
Zu den häufigen Empfehlungen gehören beispielsweise die Reduzierung zu hoher Raumtemperaturen und des Warmwasserverbrauchs oder die Umstellung auf nur zeitweise Beheizung von Wohnräumen.
Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sie sind nicht plausibel. Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung nennt Steffen Richter einige:
- In der Abrechnung dokumentierte Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz gleich gebliebener Nutzung stark von Vorjahreswerten ab.
- Die Abrechnung enthält keinen Abrechnungszeitraum oder der angegebene Abrechnungszeitraum ist länger oder kürzer als ein Jahr.
- Der Verteilerschlüssel weicht von dem in der Vorjahresabrechnung ab.
- Wohnflächenangaben weichen von denen in der Vorjahresabrechnung ab.
- Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.
Fehlerhafte Heizkostenabrechnungen müssen nicht einfach hingenommen werden. Verbraucher haben das Recht, Rechnungen und Belege, auf denen Ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Ist die Heizkostenabrechnung fehlerhaft, kann Widerspruch eingelegt werden. Dabei helfen der Musterbrief für den preisgebundenen Wohnraum oder für den preisfreien Wohnraum sowie die Berater der Verbraucherzentrale oder des Deutschen Mieterbundes.
Energieexperte Steffen Richter weist noch auf einen anderen Aspekt hin: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich teurer werden lassen. 2024 werden bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung für den Energieverbrauch einer Gasheizung dadurch etwa 95 Euro, bei einer Ölheizung sogar 125 Euro Mehrkosten fällig. Dabei entfällt ein Teil der CO2-Kosten auf den Vermieter. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten des Mieters abgezogen.
Kostenfreie anbieterunabhängige Beratungen zum Thema Heizkostenabrechnung bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort an. Weitere Informationen finden Sie → HIER.
Zudem findet die Energierechtsberatung in den Beratungsstellen Halle und Magdeburg persönlich statt. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.