Eckpunktepapier Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale beantwortet Fragen zu geplanten Änderungen
Heizkesseltausch

Nachdem die Koalition aus CDU und SPD gestern erste Eckpunkte zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt hat, wird erkennbar, welche Änderungen für Verbraucher zukünftig beim Heizungstausch gelten sollen. Bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich am 1. Juli 2026,  gelten bei Heizungstausch und Förderungen noch die Regelungen aus dem bestehenden Gebäudeenergiegesetz (GEG). Verbraucher, die gerade jetzt eine Entscheidung für eine neue Heizungsanlage treffen müssen, erhalten Rat bei der Verbraucherzentrale.

Off

Geplant ist, dass der bislang vorgeschriebene Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für neu installierte Heizungsanlagen entfällt. Damit werden auch wieder neue Gas- oder Ölheizungen möglich. Ab Inkrafttreten des Gesetzes wird daran die Bedingung geknüpft, dass die neue Heizung ab dem 1. Januar 2029 mit einem Anteil von mindestens 10 %  CO2-neutralen Brennstoffen betrieben wird. 

Im Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) steht darüber hinaus, dass es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 weiter geben wird. Zur Ausgestaltung zukünftiger Förderprogramme wurden keine Angaben gemacht. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gelten die Fördersätze von bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch weiter. Verbraucher, die bereits einen Heizungstausch konkret planen, können mindestens bis zum Inkrafttreten des GMG noch die aktuell geltenden Fördersätze nutzen.

Auch mit den nun geplanten Änderungen bleibt es mit Blick auf Investitions- und zukünftige Energiekosten schwierig, beim Heizungstausch eine gute Entscheidung zu treffen.  Für ratsuchende Hausbesitzer, deren Handwerkeraufträge in die Übergangsphase vom geltenden zum zukünftigen Gesetz fallen,  geben die  Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unabhängige Entscheidungshilfen. Zum Beratungsangebot gehört auch, Gebäude auf ihre Eignung für moderne effiziente Heizungen zu prüfen und Angebote für Wärmepumpen zu vergleichen.


Die Beratung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung über das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: +49 345 2927800 oder die bundesweite Hotline: 0800–809 802 400 (kostenfreie Rufnummer).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.