Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte für Montag, den 2. Februar 2026, zum Warnstreik im ÖPNV, also bei Bussen, U- und Straßenbahnen, aufgerufen.
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz
Sie sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz nicht pünktlich erreichen, sind Sie verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Auch das Arbeiten zu Hause könnte eine Alternative sein.
Was gilt bei Streik im ÖPNV?
Die Europäische Fahrgastrechteverordnung regelt, in welchen Fällen Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Sie gilt aber nur für Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn oder andere Unternehmen, die Züge betreiben. Wenn Linienbusse, Straßenbahnen und U-Bahnen nicht fahren, können Sie keine Ansprüche geltend machen.
Ob beim Verkehrsbetrieb Ihres Ortes gestreikt wird, erfahren Sie in der Regel auf dessen Internetseite oder in dessen App.