Das Wichtigste in Kürze:
- Es gibt 5 Pflegegrade.
- Ein Gutachterdienst prüft, wie selbstständig eine Person ist und welche Fähigkeiten sie hat. Dazu wird ein detaillierter Fragenkatalog genutzt.
- Begutachtet werden 6 Lebensbereiche mit insgesamt 64 Kriterien.
- Nutzen Sie den Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen.
Pflegebedürftig – was bedeutet das?
Chronische Erkrankungen, Alterungsprozesse und nachlassende Kräfte können dazu führen, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Pflegebedürftigkeit kann sich schleichend entwickeln, aber auch infolge eines Unfalls (z. B. nach einer Oberschenkelhalsfraktur bei einem älteren Menschen) oder durch eine plötzlich auftretende, akute Erkrankung (z.B. ein schwerer Schlaganfall) eintreten.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Mensch als pflegebedürftig eingestuft werden. Dies geschieht durch die Einschätzung von einem Gutachtersdienst. Der Gutachterdienst nutzt dazu einen umfangreichen Fragenkatalog. Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann und welche Fähigkeiten die Person noch hat. Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann körperlich, psychisch oder geistig sein. Der Fragenkatalog (Begutachtungsassessment) deckt alle 3 Bereiche ab. In unterschiedlichen Bereichen werden, je nach Ergebnis der Fragen, Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) führen.
Wichtig ist jedoch: Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (das bedeutet: voraussichtlich länger als 6 Monate) bestehen.
Wie läuft die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab?
Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden 6 Lebensbereiche betrachtet. Dabei werden erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese 6 Lebensbereiche (Module) fließen mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein:
- Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)
Hier wird darauf geschaut, ob die betroffene Person selbstständig, also ohne die Unterstützung durch andere Personen ihre Körperhaltung ändern kann (z.B. sich allein im Liegen drehen) und auch, ob sie sich alleine fortbewegen kann. In diesem Modul wird nur die Beweglichkeit bewertet. Kann die betroffene Person aufgrund geistiger Beeinträchtigung bestimmte Abläufe nicht umsetzen, fließt dies in die Bewertung an anderer Stelle ein (Modul 2, kognitive und kommunikative Fähigkeiten). - Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)
In diesem Modul geht es ausschließlich um das Verstehen und Reden, z.B. werden Menschen aus dem näheren Umfeld erkannt? Findet sich die betroffene Person in ihrer Umgebung zurecht? Kann sie zielgerichtete Handlungen durchführen (z.B. sich selbst anziehen, in der richtigen Reihenfolge? Und wählt sie Kleidung, die dem Wetter angemessen ist?). Hier wird nicht auf motorische Fähigkeiten geachtet (z.B. ist die betroffene Person beweglich genug, um zum Badezimmer zu laufen), sondern nur, ob sie geistig dazu in der Lage ist. - Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hierzu zählen Verhaltensweisen wie z. B. zielloses Herumlaufen, herausforderndes Verhalten und Aggressionen, die sowohl für die betroffene Person als auch für die Pflegeperson belastend sein können (z. B. mündliche Beleidigungen, schlagen, treten), das Ablehnen von pflegerischer Hilfe, aber auch nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen. Geschaut wird, ob und wie häufig bestimmte Verhaltensweisen auftreten, welche die Unterstützung durch eine andere Person nötig machen. - Modul 4: Selbstversorgung
Hierunter werden die Tätigkeiten zur Versorgung des Körpers gefasst, wie z. B. waschen, duschen, anziehen, essen, trinken und das Benutzen der Toilette. Hier ist der Maßstab wieder die Selbstständigkeit. - Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
In diesem Modul wird geschaut, ob ärztlich verordnete Maßnahmen von der betroffenen Person selbstständig umgesetzt werden können, und wenn das nicht geht, wie häufig Unterstützung erforderlich ist. - Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Hierunter fällt, ob die betroffene Person ihren Alltag selbstständig gestalten kann und z. B. Kontakte zu Freunden alleine pflegen kann (z. B. telefonieren, das Haus verlassen)
In jedem Modul werden die Punkte ermittelt und fließen, je nach Gewichtung, in die Bewertung ein. Von den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl gewertet.
Tipp der Verbraucherzentralen:
Mit dem Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen haben Sie 2 Möglichkeiten:
- 1. Sie können selbst einschätzen, ob sich ein Antrag auf einen Pflegegrad lohnt.
- 2. Sie können außerdem ein vorhandenes Pflegegutachten vergleichen und prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt 5 Pflegegrade. Die Pflegegrade richten sich nach dem ermittelten Punktwert und zeigen an, wie viel Selbstständigkeit oder Fähigkeiten noch vorhanden sind.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, finden Sie auf unserer entsprechenden Seite, und auch, wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten können.

