Versteckte Süßmacher in Lebensmitteln

Was verrät das Etikett? Was steckt hinter Werbeaussagen wie "ohne Zuckerzusatz" und "zuckerreduziert"? Wie viel Zucker enthalten ausgewählte Lebensmittel tatsächlich? Was ist von Zuckeraustausch- und Süßstoffen zu halten?
Zucker Würfel Süßmacher
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Ein Leben ohne Süßes ist für viele kaum vorstellbar. Doch wer bewusst auf Zucker in Lebensmitteln verzichten möchte, hat es schwer. Kaum jemand blickt bei der Vielzahl der Bezeichnungen für süßende Zutaten in verarbeiteten Lebensmitteln noch durch. Auch Werbeaussagen wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „ungesüßt“ entpuppen sich als Strategie: Enthalten die Lebensmittel von Natur aus Zucker oder werden andere süßende Zutaten verwendet, täuscht die Werbung über den tatsächlichen Zuckergehalt hinweg. Der Einsatz von Zuckeraustauschstoffen wie Sorbit oder Süßstoffen wie Sucralose kann außerdem gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Der Vortrag klärt über unterschiedliche Süßmacher auf und informiert, worauf es zu achten gilt.


icon12 Format: Vortrag
Zielgruppe: Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf: Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl: Nach Rücksprache
Kosten: Nach Rücksprache
Kontakt: lebensmittel@vzsa.de

 

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.