Gemüse-Bowl

Stand:
Bowls sind sehr beliebt und gut geeignet Reste zu verwerten.
Off

Zutaten: Für 1 Portion

Bowl:  
70 g Quinoa
70 g Kichererbsen (gekocht)
60 g Mais
80 g Karotten
100 g Rote Bete
100 g Weißkohl
40 g Spinat
10 g Sonnenblumenkerne
   
Dip:  
100 g Magerquark
125 g Joghurt 1,5 % Fett
1 EL Essig
  Zitronensaft oder Zitrone
  Chiliflocken, Pfeffer

 

Zubereitung:

  • Bowl: Kichererbsen und Quinoa nach Packungsanweisung kochen. Inzwischen das Gemüse waschen. Karotten schälen und in kleine Streifen schneiden. Rote Bete schälen und würfeln. Weißkohl in Streifen schneiden. Alle Zutaten werden nebeneinander in einer Schüssel angerichtet.
  • Dip: Joghurt mit dem Magerquark mischen. Die Zitrone auspressen und den Saft, ca. 30 ml, der Joghurt-Quark Mischung unterrühren. Essig hinzugeben und den Dip nach Belieben würzen. Zu empfehlen sind Pfeffer, Chiliflocken und etwas Knoblauch. Auch frische Kräuter wie z.B. Schnittlauch passen hervorragend.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.