Umfrage zu den Besuchsregelungen in den Pflegeeinrichtungen

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Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
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Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
Daher bitten wir Sie, sich kurz Zeit zu nehmen und an der Umfrage der Hotline Pflegerechtsberatung teilzunehmen.

Haben Sie Anmerkungen zur Umfrage,  kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer unter 0800 / 100 3711 zu den Beratungszeiten Mo/Do/Fr von 9-12 Uhr und Di 14-18 Uhr, per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1 in 06108 Halle.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Juristinnen der Hotline Pflegerechtsberatung  auch für weitere Anliegen und Fragen mit kostenfreien Beratungen zum Thema Pflegerecht telefonisch zu den oben genannten Beratungszeiten  zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.