Umfrage zu den Besuchsregelungen in den Pflegeeinrichtungen

Stand:
Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
Off

Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen. Helfen Sie uns, ein umfassendes Bild zu den aktuellen Besuchsbedingungen in Pflegeeinrichtungen zu erhalten.
Daher bitten wir Sie, sich kurz Zeit zu nehmen und an der Umfrage der Hotline Pflegerechtsberatung teilzunehmen.

Haben Sie Anmerkungen zur Umfrage,  kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer unter 0800 / 100 3711 zu den Beratungszeiten Mo/Do/Fr von 9-12 Uhr und Di 14-18 Uhr, per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1 in 06108 Halle.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Juristinnen der Hotline Pflegerechtsberatung  auch für weitere Anliegen und Fragen mit kostenfreien Beratungen zum Thema Pflegerecht telefonisch zu den oben genannten Beratungszeiten  zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Mobil

Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Angebot der Online-Beratung in Ihrer Nähe
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.