Immobilie verrenten – Das Haus zu Geld machen?

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Fokuswoche Geld - Immobilie zu Geld machen?
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Viele ältere Besitzer einer Immobilie stellen sich irgendwann die Frage: Was mache ich aus (mit) meinem Haus? Kann ich es mir noch leisten? Kann ich es weiter pflegen? Kann ich meine Rente damit aufbessern? Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte ich es etwa vererben? 

Der Vortrag richtet sich an Eigenheim- oder Wohnungseigentümer und deren Angehörige und möchte Möglichkeiten aufzeigen, wie Verbraucher:innen aus ihrer Immobilie Geld bekommen können, ohne auf „schnelle“ und „gute“ Versprechen hereinzufallen.

Termine und kostenlose Anmeldung

Hinweis: Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für die Vorträge anmelden.

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Fokuswoche Geld 2025: kostenlose Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Reden wir über Private Altersvorsorge, Geldanlage, Versicherungen und Co. – in unserer Fokuswoche Geld. Es lohnt sich!

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Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.