Smartphone-Rallye: Kommunikator dringend gesucht!

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Ein Außerirdischer ist versehentlich in Ihrem Zimmer gelandet. Er ist auf die Erde gekommen, weil der einzige Kommunikator auf seinem Heimatplaneten kaputt gegangen ist. Helfen Sie ihm, Ersatz zu finden? Aber Vorsicht: Er liebt Süßigkeiten über alles!
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Worum geht es bei der Smartphone-Rallye?

Vergleichsportale sind eine wichtige Informationsquelle im Vorfeld einer Kaufentscheidung. Aber die Ergebnisse, die sie ausspielen, bilden nur einen Teil des Markts ab. Portalbetreiber erhalten in der Regel Provisionen und können durch voreingestellte Sortierkriterien die Reihenfolge der Ergebnisse in ihrem Sinn beeinflussen.

In der Rallye lernen die Spielenden die Mechanismen kennen. Auch Probleme der Nachhaltigkeit von Gerätenutzung werden thematisiert.

Mitmachen: Wie funktioniert die Smartphone-Rallye?

Um an der kostenlosen Rallye teilzunehmen, benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet. Die Smartphone-Rallye richtet sich an alle ab 14 Jahren und dauert etwa 20 Minuten.

So einfach geht's:

  1. Actionbound-App im App Store oder bei Google Play kostenfrei herunterladen
  2. QR-Code scannen und losspielen
QR-Code zum Starten der Rallye "Kommunikator dringend gesucht""

Scannen Sie den QR-Code, um das Quiz zu spielen.

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Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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