Checkliste Shopping im Netz

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Wie erkennen Sie, ob man einem Online-Händler vertrauen kann? Was können Sie gegen Abo-Fallen beim Surfen mit dem Smartphone tun? Und worauf sollten Sie bei "kostenlosen" Angeboten achten?
Kreditkarte am Laptop
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Wie erkennen Sie, ob man einem Online-Händler vertrauen kann?

  • Die Preise sollten nicht weit unter dem üblichen Niveau liegen.
  • Der Gesamtpreis sollte genannt werden.
  • Es müssen deutliche Hinweise auf AGBs, Datenschutzbestimmungen und Widerrufrecht vorhanden sein.
  • Das Impressum und Kontaktmöglichkeiten müssen vorhanden sein.
  • Nach externen Bewertungen zu dem Händler suchen.
  • Zahlen Sie im Zweifel immer lieber per Rechnung (wenn als Bezahlmöglichkeiten nur  Vorauskasse, Direktüberweisung und Versand per Nachnahme angeboten werden, ist es schwieriger, das Geld später zurückzubekommen.) Es muss einen deutlichen Hinweis für das Kaufen geben (z.B. zahlungspflichtig bestellen, kaufen).

 

Was können Sie gegen Abo-Fallen beim Surfen mit dem Smartphone tun?

  • Sperre einrichten: Beim Mobilfunkunternehmen eine Drittanbieter-Sperre zum Schutz vor unbekannten Abo-Betreibern einrichten.
  • Abo-Betreiber finden – an den in der Rechnung aufgeführten Kontakt wenden (telefonisch oder per E-Mail).
  • Abo stoppen: Das ungewollte Abo bei der Abrechnungsfirma (oder direkt beim Abo-Betreiber) schriftlich deaktivieren.
  • Betrag zurückverlangen: Beim Abo-Betreiber die Rechnung zurückweisen und den Betrag zurückfordern. Falls die Rückforderung beim Abo-Betreiber nicht funktioniert, beim Mobilfunkanbieter die Rechnung beanstanden und den Betrag zurückfordern.

*(Abo-Fallen sind Kostenfallen im Internet, die zum Beispiel dann entstehen, wenn man versehentlich etwas angetippt hat)

 

Worauf sollten Sie bei "kostenlosen" Angeboten achten?

  • Die versprochenen Gewinne lenken meist von den Kosten ab.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte (AGB) und scrollen Sie die Internetseite bis ganz nach unten. Dort verstecken sich mögliche Kosten.
  • Mit persönlichen Daten sparsam umgehen.
  • Wenn bei Vertragsbedingungen von Vertragslaufzeiten oder Kündigung die Rede ist, ist das meistens mit Kosten verbunden.
  • Im Impressum muss Name und Anschrift angegeben sein (nicht nur ein Postfach). Eine ausländische Adresse kann Reklamationen erschweren.
  • Achten Sie darauf, ob ein ungewolltes Kästchen aktiviert ist. Manchmal werden auch nur Sternchen (*) verwendet und die Anmerkung und der Preis versteckt sich am unteren Rand der Seite.

Sie sind unsicher? Lassen Sie sich unabhängig und neutral beraten! Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. www.verbraucherzentrale.de

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
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Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.