Unterrichtsmaterial "Verbraucherlabyrinth der Versicherungen"

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Laden Sie hier das Unterrichtsmaterial aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter. In diesem Unterrichtmaterial setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise mit dem Thema Versicherungen auseinander.
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Die Schülerinnen und Schüler lernen individuell zu beurteilen, wie sie ihren individuellen Bedarf an freiwilligen Versicherungen ermitteln und welche Informationsprobleme bei der Auswahl auftreten können.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

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Moodle-Kurs

 

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Verbraucher

Unterkategorie
3.2.1.1 Versicherungsnehmer

Inhaltliche Kompetenzen
(2) Das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung beschreiben (G)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das Grundprinzip der Unterscheidung in freiwillige Versicherung und Pflichtversicherung darstellen (M)

(2) Die Schutzfunktion des Staates erläutern und das System der freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung vergleichen (E)

(5) Entscheidungen für Versicherungsprodukte im Hinblick auf das Individuum und das Gemeinwesen beurteilen (G, M, E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Finanzen und Vorsorge

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – G/M/E

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
ca. 3 Schulstunden

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.