Teil II: Die Taktik "Geben und Nehmen" in der Finanzberatung - Interview

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Im Interview mit unserem Finanzexperten Niels Nauhauser wird die Taktik des Gebens und Nehmens in der Finanzberatung besprochen. Du erfährst wie Finanzberater:innen diese Taktik gezielt einsetzen und woran du diese erkennst.
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Das Wichtigste in Kürze - Teil II

  • In der Finanzberatung geht es um den Verkauf von Finanzprodukten. Um dies zu erreichen bedienen sich Finanzberater:innen u.a. der Taktik des Gebens und Nehmens.
  • Im gesamten Verlauf des Verkaufsgesprächs werden immer wieder gezielte "Gefallen" eingestreut.
  • Die Gefallen sollen in erster Linie bei Kund:innen über das Gespräch hinweg ein Gefühl der Verpflichtung erzeugen. Letztendlich sollen Kund:innen mit der eigenen Unterschrift einen Gegengefallen erbringen.
  • Finanzberater:innen greifen auf ein großes Repertoire an Gefallen, wie Getränke, Werbegeschenke, Schreibutensilien und zudem Komplimente, Tipps sowie exklusive Angebote zurück.

 

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.