1N Telecom: Immer wieder berichten Verbraucher:innen von Problemen

Stand:
Im Jahr 2022 sind bei den Verbraucherzentralen bereits mehr als 2.000 Beschwerden zum Anbieter 1N Telecom eingegangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben den Anbieter verklagt.
Widerruf und Kontaktaufnahme sind nicht möglich
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Die 1N Telecom versendet Werbebriefe, um für ihre Leistungen zu werben. Aufgrund der Namensähnlichkeit zur Deutschen Telekom nehmen Verbraucher:innen teils an, es handele sich lediglich um eine Änderung des laufenden Vertrags mit ihrem bisherigen Anbieter und unterschreiben die beigefügten Dokumente.

2023 bekamen Verbraucher:innen u.a. in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern Werbebriefe der 1N Telecom. So schildern sie es in Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen. Versuchten die Verbraucher:innen einen unerwünschten Vertragsschluss rückgängig zu machen, berichteten sie von verschiedenen Problemen:

  • Der Widerruf wurde seitens 1N Telecom ignoriert oder die Widerrufsbelehrungen fehlten.
  • Bei vorzeitiger Kündigung durch die Verbraucher:innen verlangte der Anbieter seit April 2022 Schadensersatz im mittleren dreistelligen Euro-Bereich.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben die 1N Telecom verklagt und vor Gericht erwirkt, dass die 1N Telecom bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf.

  • Das beinhaltet Klauseln dazu, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer zur 1N Telecom übertragen müssen oder dass der Anbieter den Vertrag kündigen darf, sobald Sie mit mehr als dem doppelten Monatsbetrag im Rückstand sind.
  • Außerdem muss 1N Telecom eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben und muss auch in der Widerrufsbelehrung auf eine E-Mail-Adresse verweisen, unter der das Unternehmen erreichbar ist.

 

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Prüfen Sie den Absender von Werbeschreiben oder Vertragsunterlagen stets genau und gleichen Sie ihn ggf. mit bestehenden Vertragsunterlagen ab.
  • Lassen Sie sich nicht von der Werbepost der 1N Telecom täuschen - auch wenn diese aussieht, wie ein Schreiben Ihres bisherigen Anbieters oder wie ein offizieller Vertrag. Auf Werbepost müssen Sie nicht reagieren.

 

Sollten Sie versehentlich einen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben und es sind Probleme bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter oder dem Widerruf aufgetreten:

  • Suchen Sie rechtlichen Rat oder wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, um zu prüfen, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Anbieter vorliegt.

 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

       

      Beschwerdepostfach-Banner

      Ihre Erfahrungen sind wichtig!

      Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

      Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


      Hand hält rote BahnCard 25

      Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

      Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

      Lunch & Learn

      In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
      Beratungsstelle

      Änderungen der Öffnungszeiten

      .