Ernährung

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Das ändert sich 2025 beim Thema Ernährung
Ein geöffneter Behälter mit Vitaminkapseln und einer Tabelle mit Nährwertangaben.
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EU-weite Höchstmengenbegrenzung bei Nahrungsergänzungsmitteln

Aktuell existieren in den einzelnen EU-Ländern bei den Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln jeweils eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. In Deutschland gibt es bislang nur unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), an die sich nur wenige Hersteller halten, wie Marktchecks der Verbraucherzentrale NRW immer wieder zeigen. Als wissenschaftliche Basis für Höchstmengen hat das BfR bereits im März 2021 erste Vorschläge für Vitamin- und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie für angereicherte Lebensmittel vorgelegt, die 2024 nochmal neu bewertet wurden. 2025 sollen nun Höchstmengen für die aus Gesundheitssicht riskantesten Nährstoffe wie Selen, Mangan, Folsäure, Vitamin B6, Vitamin A/Betacarotin, Vitamin E, Vitamin D und Eisen in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit festgelegt werden. Angela Clausen, Teamleiterin Lebensmittel im Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW: „Verbindliche Höchstmengen sind angesichts des stetig steigenden Konsums von Nahrungsergänzungsmitteln dringend nötig. Deshalb begrüßen wir diesen Schritt. Damit wird eine langjährige Forderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes endlich umgesetzt.“

Mehr zu Forderungen und Positionen finden Sie auf der der verlinkten Seite unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de.

Verpflichtende Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch

Seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen mit einer Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss. Nach einer längeren Übergangzeit soll nun die verbindliche Umsetzung am 1. August 2025 in Kraft treten. Verbraucher:innen finden spätestens ab dann auf allen frischen Schweinefleischprodukten aus Deutschland – und zwar bei allen Verkaufsstellen – das neue schwarz-weiß Tierhaltungslabel, das fünf Haltungsformen unterscheidet: „Stall“, „Stall+ Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Tiefgefrorene Produkte, die vor dem Stichtag auf dem Markt gebracht wurden, dürfen noch ohne das staatliche Zeichen verkauft werden. „Wir begrüßen, dass Verbraucher:innen beim Einkauf nun endlich einheitlich und übersichtlich Auskunft über die Haltung der Schweine erhalten“, erklärt Christiane Kunzel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Weitere Schritte müssen jedoch möglichst rasch folgen, wie die verpflichtende Haltungskennzeichnung von Fleisch anderer Tierarten wie Rind und Geflügel, ebenso für Milch und verarbeitete Fleischprodukte. Und auch beim Essen in Restaurants und Kantinen muss es Informationen zur Tierhaltung geben, damit Verbraucher:innen bewusst wählen können.“

Neuerung bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung

Unser Trinkwasser wird hierzulande streng kontrolliert und kann bedenkenlos getrunken werden. Seit Juni 2023 gelten neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers, die in der EU-Trinkwasserverordnung festgeschrieben sind und vom Umweltbundesamt überwacht werden. Zum 1. März 2025 tritt nun die neue Bewertungsgrundlage „Kontakt mit Trinkwasser“, Anlage D in Kraft. Darin werden strengere Richtlinien aufgeführt, um sicherzustellen, dass Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, höchste Qualitätsstandards erfüllen und keine unerwünschten Substanzen abgeben. Bei der Neuinstallation oder Reparatur von Wasserleitungen und -versorgungsanlagen dürfen dann nur noch Produkte und Bauteile verwendet werden, die diesen Bewertungsgrundlagen entsprechen. Für die korrekte Einhaltung sind jeweils die Fachbetriebe verantwortlich, die an der Trinkwasserinstallation im Gebäude arbeiten – nicht die Verbraucher:innen. „Es bleibt also dabei“, sagt Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz und Wasser der Verbraucherzentrale NRW, „Leitungswasser ist in Deutschland eines der am strengsten regulierten Lebensmittel und daher flächendeckend von exzellenter Qualität.“

Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.