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Tages- und Nachtpflege: eine Stütze für die Pflege zuhause

Stand:
Können Sie die Pflege nicht 24 Stunden durchgehend zu Hause sicherstellen, müssen Sie es nicht gleich ganz aufgeben. Tages- und Nachtpflege können die ambulante Versorgung ergänzen und die häusliche Pflege stärken. Oft lässt sich dadurch ein Einzug in ein Heim verhindern oder verzögern.
Ein Rollstuhl wird transportiert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf Geld für Tages- und Nachtpflege haben Betroffene mit den Pflegegraden 2 bis 5.
  • Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können für die Kosten den Entlastungsbetrag verwenden.
  • Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.
  • Die Leistungen der Pflegekasse decken die Kosten der Tages- und Nachtpflege nicht vollständig ab.
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Bitte beachten Sie, dass die Tagespflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Epidemie strengere Hygienevorschriften haben.


Was ist die Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- oder Nachtpflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen. Die Leistungen kommen Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu bleiben.

Das kann verschiedene Gründe haben. Beispielsweise, wenn die Pflegeperson einer (Teil-) Erwerbstätigkeit nachgeht oder die Pflegeperson teilweise entlastet werden muss. Auch wenn nur für einige Stunden am Tag oder in der Nacht eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist, kann man eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Der Pflegebedürftige wird dann in der Regel abgeholt und in einer Einrichtung betreut. Nach der Betreuung wird er wieder nach Hause gebracht. Das bedeutet für die Pflegepersonen eine verlässliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

In einer Tagespflegeeinrichtung erleben die Pflegebedürftigen soziale Kontakte und werden entsprechend ihrer vorhandenen Fähigkeiten gefördert. Verschiedene Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen runden das Angebot ab.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten. Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen monatlich je nach Pflegegrad 689 EUR (Pflegegrad 2), 1.298 EUR (Pflegegrad 3), 1.612 EUR (Pflegegrad 4) und 1.995 EUR (Pflegegrad 5) zu.

Neben der Tages- und Nachtpflege können die Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld ohne Kürzung in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Tipp: Ansprüche lassen sich kombinieren

Die Tages- und Nachtpflegeleistungen werden also weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet.
Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.

Kosten des Transports von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in den Pflegekosten enthalten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss der Gast selbst tragen.

Wer hat einen Anspruch?

Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen, die den Pflegegrad 2 bis 5 erreichen.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat einsetzen. Sollte die Tagespflege nicht direkt mit der Pflegekasse abrechnen, müssen Sie diesen Betrag vorstrecken. Anschließend erstattet Ihnen die Pflegekasse diesen Betrag, wenn Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.

  • Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen, können Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beantragung der Tages- oder Nachtpflege herunterladen.
  • Sind Sie die/der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.
Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege.

Welche Kosten müssen Pflegebedürftige selber tragen?

Neben den eigentlichen Pflegekosten fallen regelmäßig zusätzlich Kosten für die sogenannten Hotelkosten (z.B. Kosten für die Unterkunft und Verpflegung) oder auch für Investitionskosten an. Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Außerdem muss er auch selbst draufzahlen, wenn die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse übersteigen.

Allerdings ist es möglich, den Entlastungsbetrag zu verwenden, um anfallende Hotel- und Investitionskosten abzudecken. Reichen die Leistungen der Pflegekasse dennoch nicht aus und kann der Pflegebedürftige die Kosten auch aus eigenem Vermögen nicht selbst tragen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Hinweis: Als Angehörige sollten Sie den Pflegevertrag niemals in eigenem Namen unterschreiben, sondern immer kenntlich machen, dass Sie als bevollmächtigter Vertreter oder als Betreuer für den Pflegebedürftigen unterzeichnen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Sozialamt keine Kosten übernimmt und die Angehörigen selbst für die Kosten der Tages- und Nachtpflege aufkommen müssen.

Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

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