Arzneimittelkauf im Ausland: Nur für den Eigenbedarf erlaubt

Stand:
Gerne nutzen Reisende ihren Urlaub, um sich im Ausland mit preiswerten Arzneimitteln einzudecken. Die Zollbestimmungen setzen jedoch Grenzen. Und das ist nicht das einzige, was Sie beim Arzneimittelkauf beachten müssen. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Risiken.
Apotheke in HongKong

Das Wichtigste in Kürze:

  • Urlauber:innen dürfen Medikamente nur für den persönlichen Bedarf nach Deutschland mitbringen.
  • Als üblicher persönlicher Bedarf gilt in der Regel ein Bedarf von maximal 3 Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Medikament.
  • Vorsicht: Die Einfuhr von gefälschten Arzneien ist generell verboten.
  • Der Versand ist nur in engen Grenzen erlaubt.
On

Ich möchte mit Medikamenten nach Deutschland einreisen: Was muss ich beachten?

Sie dürfen Medikamente, die Sie selbst benötigen, aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Medikament in Deutschland gekauft und nach dem Urlaub wieder mitgebracht oder ob Sie es im Ausland gekauft haben. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Medikamente verschreibungs- oder apothekenpflichtig sind oder ob Sie aus einen EU-Land oder einem Drittland einreisen.

Zugelassen ist eine Menge, die bei empfohlener Einnahme für ungefähr 3 Monate reicht. Dafür können Sie sich an der Packungsbeilage orientieren.

Medikamenten-Kauf im Ausland: Diese Tipps helfen Ihnen 

  • Kaufen Sie keine Arzneimittel aus dubiosen Quellen. Es besteht die Gefahr einer Fälschung. Die Anwendung solcher Präparate kann gesundheitsschädlich sein.
  • Bringen Sie Medikamente aus einem EU-Land oder einem Drittland für den eigenen Bedarf mit, müssen Sie sie nicht verzollen.
    Reisen Sie aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet ein, gelten eventuell andere Regelungen. Informieren Sie sich vor der Reise über Einfuhrabgaben. Wenn Sie von den Kanarischen Inseln einreisen, bleibt der persönliche Bedarf an Arzneimitteln ebenfalls abgabenfrei, obwohl die Kanaren zu den zollrechtlichen Sondergebieten zählen.
  • Bevor Sie Medikamente ins Ausland mitnehmen, informieren Sie sich darüber, welche Einfuhr-und Ausfuhrbestimmungen in Ihrem Reiseland bei der Einreise oder auch für die Ausreise für Arzneimittel gelten.
  • Denken Sie daran, dass Medikamente im Ausland einen anderen Namen haben können. Hinweise darauf, unter welchen Bezeichnungen ein Medikament im Ausland vertrieben wird, finden Sie in der Packungsbeilage. Schauen Sie genau hin: Ähnlich klingende Namen sprechen nicht automatisch für gleiche Inhaltstoffe, Dosierungen oder Zusammensetzungen.
  • Meiden Sie verbotene Substanzen, etwa solche, die für Dopingzwecke eingesetzt werden (§ 2 Antidoping-Gesetz AntiDopG). Diese Stoffe, wie anabole Stoffe (Testosteron, Wachstumsfaktoren, Hormone und Stoffwechselmodulatoren) dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Bestimmte Medikamente unterliegen zudem den strengen Beschränkungen durch das Betäubungsmittelgesetz. Informieren Sie sich rechtzeitig.
  • Beachten Sie auch artenschutzrechtliche Bestimmungen. Lifestyle-Präparate und vermeintliche Wundermittel können Substanzen enthalten, für die besondere Regelungen gelten und die deshalb nicht eingeführt werden dürfen.
  • Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel oder Naturheilmittel, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten. Für sie gelten meist Beschränkungen, was die Einfuhrmenge angeht. Schauen Sie deshalb, wie viel Sie zollfrei einführen dürfen.

Seien Sie vorsichtig bei Fälschungen

Die Einfuhr gefälschter Medikamente ist grundsätzlich immer verboten. Es ist jedoch für Laien kaum möglich,können jedoch eine Fälschung vom Original oft kaum zu unterscheiden. Kaufen Sie Medikamente im Reiseland nur in zugelassenen Apotheken!

Fälschungen können

  • gefährliche Inhaltsstoffe haben.
  • gar keine Wirkung zeigen.
  • falsch dosiert sein oder
  • falsch gekennzeichnet sein.

Ich möchte Arzneimittel aus dem Ausland bestellen: Worauf muss ich achten?

Das gilt für Medikamente aus der EU

Sie können Medikamente prinzipiell nur aus Ländern bestellen, in denen ähnliche Sicherheitsvorschriften gelten wie in Deutschland. Zugelassene Versandapotheken dürfen innerhalb der Europäischen Union Medikamente verschicken.

Momentan gilt das für Apotheken

  • aus Island,
  • aus den Niederlanden, wenn sie neben der Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke unterhalten),
  • aus Schweden, aber nur für Medikamente, die verschreibungspflichtig sind,
  • aus Tschechien, aber nur für Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Kund:innen, die preiswert Arzneimittel aus dem Ausland übers Internet bestellen wollen, sollten vorher prüfen, ob die Bezugsquelle seriös ist. Medikamente, die über deutsche Versandapotheken und von zugelassenen Anbietern aus der Europäischen Union angeboten werden, sind unbedenklich.

EU-Sicherheitslogo für Versandapotheken in den NiederlandenIn Europa zugelassene Versandapotheken erkennen Sie an einem einheitlichen europäischen Sicherheitslogo. Dies etwa ist das EU-Sicherheitslogo für niederländische Versandapotheken.

 

Rabattverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Versandapotheken aus EU-Ländern dürfen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland keine Boni und Rabatte mehr auf verschreibungspflichtige Medikamente einräumen.

Das gilt für Medikamente aus Drittländern

Als Verbraucher:innen können Sie keine Medikamente bei Versand-Apotheken bestellen, die außerhalb der EU oder des EWG-Wirtschaftsraum liegen. Dies ist grundsätzlich verboten.

Ratgeber-Tipps

Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten
Viele Menschen müssen dauerhaft Medikamente einnehmen - Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder mit…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.