Restschuldversicherungen sind teuer und leisten nur wenig

Stand:
Kreditnehmer, die ihre Kreditraten für den Fall des Todes, Krankheit oder Verlust des Arbeitsplatzes absichern wollen, können eine Restschuldversicherung abschließen. Doch die zahlt eher selten und ist in der Regel sehr teuer.
Kreditraten fürs Haus zahlen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Abschluss eines Kredits bieten Banken und auch Autohäuser oder Elektronikfachmärkte als Zusatzprodukt fast immer eine Restschuldversicherung an.
  • Die Restschuldversicherung soll Kreditnehmer absichern, falls sie die Darlehensraten, zum Beispiel durch Jobverlust, Krankheit oder Tod, nicht zahlen können.
  • Restschuldversicherungen sind jedoch meistens sehr teuer und springen wegen vieler Ausschlussklauseln häufig nicht ein. Lesen Sie deswegen vor Versicherungsabschluss gründlich die Versicherungsbedingungen oder zumindest das Informationsblatt des Anbieters.
  • Idealerweise schließen Sie die Restschuldversicherung nicht sofort ab, sondern räumen sich eine Frist zum Überlegen ein.
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Was ist eine Restschuldversicherung?

Wenn Sie ein Verbraucherdarlehen aufnehmen, vermitteln viele Banken und Sparkassen sowie auch Online-Kreditportale zusätzlich eine Restschuldversicherung, auch Restkredit- oder Ratenschutzversicherung, genannt. 
Restschuldversicherungen werden insbesondere abgeschlossen für 

  • allgemeine Ratenkredite,
  • Autokredite,
  • Finanzierung von Geräten oder Möbeln. 

Vertrieben wird sie, wenn Sie etwas kaufen, auch direkt bei den Verkäufern, etwa in Auto- oder Möbelhäusern oder Elektronikfachmärkten. Banken,  Sparkassen und auch Verkäufer sind in der Regel aber Versicherungslaien, so dass Sie keine Beratung erwarten können. Weil eine Restschuldversicherung aber komplex ist, sollten Sie sich vor Abschluss unbedingt informieren. Schließen Sie diese Versicherung auf keinen Fall ab, ohne vorher ausführlich beraten worden zu sein.

Achtung: Auch bereits bei einer Online-Kreditanfrage werden immer häufiger Restschuldversicherungsverträge vermittelt und abgeschlossen, ohne dass es später zum Kreditvertrag kommt. Das heißt: Sie fragen online nach einem Kredit, der Kreditvertrag kommt nicht zustande, aber der Vertrag über die Restschuldversicherung wird abgeschlossen. 

Die Restschuldversicherung soll je nach Wahl das Risiko eines Todesfalles, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern. Im Versicherungsfall wird die monatliche Kreditrate in der Regel für einen sehr begrenzten Zeitraum übernommen. Die Restschuldversicherung ist, sofern auch das Risiko Tod mitversichert ist, bezüglich der Todesfallabsicherung eine sehr teure Risiko-Lebensversicherung. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Kredithöhe.

Für die Banken, Sparkassen und Kreditportale ist die Vermittlung von Restschuldversicherungen ein lohnenswertes Geschäft. Sie erhalten teils sehr hohe Provisionen und versuchen, Verbraucherr:innen zum Abschluss zu bewegen. Wenn Sie die Versicherung abwählen, finden Sie im Formular neben dem Abwahlfeld häufig Hinweise wie "Ich trage alle Kosten und Risiken selbst". Aus einer Verunsicherung heraus entscheiden sich dann viele doch für eine Restschuldversicherung.

Warum sind Restschuldversicherungen umstritten?

Restschuldversicherungen stehen seit Jahren in der Kritik – unter anderem, weil der Kreditnehmer die teure Versicherungsprämie samt darin enthaltener Vermittlungskostenals Einmalbetrag bereits zu Vertragsbeginn mitfinanzieren muss. Die Banken erhöhen den Nettodarlehensbetrag um diesen Einmalbeitrag der Restschuldversicherung.

Durch den mitfinanzierten Einmalbeitrag steigt ebenfalls die Zinsbelastung. Hierdurch erhöht sich die monatliche Kreditrate, die Sie an die Bank zurückzahlen müssen. Die mitfinanzierte Restschuldversicherung wird allerdings bei der Angabe des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt, da sie in die Berechnung der Gesamtkosten nicht einbezogen werden muss (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV).

Achtung: Der tatsächliche effektive Jahreszins ist also höher als derjenige, der im Kreditvertrag genannt ist.

Rechenbeispiel für Kredit mit und ohne Restschuldversicherungen

In der folgenden Tabelle finden Sie Angaben aus einem echten Fall, der den Verbraucherzentralen vorliegt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

In diesem Fallbeispiel wurden – wie es häufig der Fall ist – zwei Restschuldversicherungsverträge abgeschlossen. Einmal ein Vertrag unter anderem für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit mit einer Einmalprämie von 4.072,58 Euro. Und ein zweiter Vertrag für das Todesfallrisiko mit einer Einmalprämie von 967,69 Euro.

Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung

Auszahlungsbetrag18.000 Euro
Zinsen und Kosten inklusive Versicherungen13.724,16 Euro
Monatliche Rate (8 Jahre)330,46, Euro
Effektiver Jahreszins tatsächlich16,89 Prozent




 


Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung

Auszahlungsbetrag18.000 Euro
Zinsen und Kosten inklusive Versicherungen6.588,33 Euro
Monatliche Rate (8 Jahre)256,13 Euro
Effektiver Jahreszins tatsächlich8,49 Prozent

 

Um die Berechnung im Detail nachzuvollziehen, klappen Sie bitte die Seite auf.

Darlehensberechnung mit Restschuldversicherung:

Ursprünglicher Nettodarlehensbetrag:   18.000 Euro
Zusätzliche Restschuldversicherung
(etwa für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit):
  4.072,58 Euro 
Zusätzliche Restschuldversicherung (Risikolebensversicherung) + 967,69 Euro 
Gesamt Nettodarlehensbetrag:   23.040,27 Euro 
+ Zinsen 8,182 Prozent pro Jahr:8.683,89 Euro
= Gesamtbetrag: 31.724,16 Euro
Laufzeit 8 Jahre: 330,46 Euro monatliche Rate
Effektiver Jahreszins: 8,49 Prozent (sofern Restschuldversicherungen als mit aufgenommenes Darlehen berücksichtigt werden)




 

Darlehensberechnung ohne Restschuldversicherung:

Nettodarlehensbetrag:18.000 Euro
+ Zinsen 8,182 Prozent pro Jahr:6.588,33 Euro
= Gesamtbetrag:24.588,33 Euro
Laufzeit 8 Jahre:256,13 Euro monatliche Rate
Effektiver Jahreszins:8,49 Prozent


 

 

 


Zurückzuzahlender Gesamtbetrag mit Restschuldversicherung: 31.724,16 Euro.
Zurückzuzahlender Gesamtbetrag ohne Restschuldversicherung: 24.588,33 Euro.

Die Zinsen für das Darlehen ohne Restschuldversicherung betragen 6.588,33 Euro. Die Prämien der Restschuldversicherungen und die darauf gezahlten Zinsen ergeben also Mehrkosten in Höhe von 7.135,83 Euro = Gesamtkosten in Höhe von 13.724,16 Euro. 

Bei Gegenüberstellung des ausgezahlten Kreditbetrages in Höhe von 18.000 Euro mit den Gesamtkosten in Höhe von 13.724,16 Euro ergibt sich ein Effektivzinssatz von 16,893 Prozent pro Jahr:

Ursprünglich gewollte Darlehenshöhe:18.000 Euro
Zinsen für das ursprüngliche Darlehen:6.588,33 Euro
+ Restschuldversicherungen inklusive darauf gezahlte Zinsen:7.135,83 Euro
= Gesamtbetrag:31.724,16 Euro
 Laufzeit 8 Jahre:330,46 Euro monatliche Rate
Effektiver Jahreszins:16,89 Prozent 

 

 

 

 

 

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Ohne Restschuldversicherungen zahlen Sie für die ausgezahlte Darlehenssumme in Höhe von 18.000 Euro 8 Jahre lang monatlich 256,13 Euro. An Zinsen zahlen Sie 6.588,33 Euro. Der effektive Jahreszins liegt bei 8,49 Prozent.
  • Mit Restschuldversicherung zahlen Sie für die ausgezahlte Darlehenssumme in Höhe von 18.000 Euro 8 Jahre lang monatlich 330,46 Euro. An Zinsen und Kosten für die Restschuldversicherung zahlen Sie insgesamt 13.724,16 Euro. Der effektive Jahreszins beträgt 16,89 Prozent.

Restschuldversicherung: Auf welche Einschränkungen muss ich achten? 

Ob die Restschuldversicherung bei mit versicherter Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit überhaupt einspringt, ist fraglich. Oft enthalten die Vertragsbedingungen umfangreiche Ausschluss- und - Wartezeitklauseln sowie sogenannte Karenzzeiten. Achten Sie daher auf die versicherten Leistungen, Ausschlüsse, Warte- und Karenzzeiten! 

Einige Restschuldversicherungen zahlen zum Beispiel nur

  • nach Ablauf einer Wartezeit und zusätzlich einer Karenzzeit,
  • für sehr begrenzte Zeiträume, häufig nur für 12 Monate,
  • bis zu einer erreichten Obergrenze (nicht aber immer bis zur Genesung oder neuen Anstellung),
  • im Falle der Arbeitslosigkeit zum Beispiel nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen,
  • bei nicht vorher bekannten Erkrankungen.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage kommt es fast nie zum Versicherungsfall: 2015 gab es nur bei etwa 0,3 Prozent der bestehenden Verträge überhaupt einen Versicherungsfall. In wie viel Prozent der eingetretenen Versicherungsfälle der Versicherer leistet, war der Antwort nicht zu entnehmen. 

In welchen Fällen Ihre Restschuldversicherung tatsächlich zahlt, können Sie im sogenannten Informationsblatt nachlesen, das der Anbieter zusammen mit den weiteren Vertragsunterlagen übergibt. Hierbei helfen Ihnen auch die Verbraucherzentralen

Brauche ich überhaupt eine Restschuldversicherung? 

Prüfen Sie Ihre bereits vorhandenen Versicherungen, bevor Sie eine Restschuldversicherung abschließen.

Falls Sie Ihre Angehörigen im Todesfall absichern wollen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Achten Sie auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme! Wenn Sie Ihre Arbeitskraft absichern möchten, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl. 

Wenn Sie keine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung haben, ist es trotzdem günstiger, wenn Sie auf diese teure, spezielle Absicherung der Kreditraten verzichten, denn die Leistungen sind zeitlich begrenzt und es gibt viele Ausschlüsse. Viele sind bereits versicherungspflichtig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. 

Wer dennoch speziell seine Kreditraten für den Todesfall oder für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern will, sollte dies nicht zeitgleich mit dem Kreditvertrag tun, sondern in Ruhe die Absicherungsmöglichkeiten und Kosten vergleichen. Unabhängige Beratung hierzu bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Gerichtsurteil: Unzulässige Klausel benachteiligt Versicherte

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen die Société Générale (SOGECAP) mit Niederlassung in Hamburg ein Urteil erwirkt, mit dem Betroffene Geld bekommen können. Laut dem Landgericht Hamburg ist die Ausschlussklausel "psychische Erkrankungen" in Restschuldversicherungsverträgen unwirksam (Az. 312 O 20/23). Der konkrete Fall steht beispielhaft für ein verbreitetes Problem. Betroffene sollten versuchen, abgelehnte Leistungen nochmals beim Versicherer einzufordern. Mehr darüber lesen Sie in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW.

Wie kündige oder widerrufe ich eine Restschuldversicherung? 

Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie die vertraglich festgelegten Fristen beachten. Wenn Sie eine Restschuldversicherung kündigen, beachten Sie, dass es sich bei Darlehens- und Versicherungsvertrag um zwei unterschiedliche Verträge handelt. Den einen Vertrag aufzulösen, heißt nicht, dass dies auch für den anderen gilt. 

Nehmen Sie im Rahmen einer Umschuldung beispielsweise einen neuen Kredit auf, müssen Sie Ihre Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen. 

Achtung bei Umschuldung: 

Häufig wird bei Umschuldung der Abschluss einer neuen Restschuldversicherung empfohlen. Davon raten die Verbraucherzentralen ab. Die neue Restschuldversicherung ist in der Regel teurer als die alte Restschuldversicherung, da sie einen höheren Kredit absichert. Auch die Wartezeiten starten erneut. Wer auf die Absicherung nicht verzichten will, sollte dann zumindest die alte Restschuldversicherung beibehalten

Dann ist zwar nur die Rate in bisheriger Höhe versichert, aber Sie sparen dafür die höheren Kosten für die neue Restschuldversicherung, die höhere Zinsbelastung und haben keine neuen Warte- und Kulanzzeiten. 

Die Alternative zur Kündigung ist der Widerruf der Restschuldversicherung. Innerhalb von 14 Tagen, oder bei der Todesfallabsicherung innerhalb von 30 Tagen, nach Abschluss können Sie Ihren Vertrag schriftlich oder per E-Mail widerrufen. 

Für Restschuldversicherungsverträge gilt seit 2018 zudem: 

Der Kreditnehmer muss eine Woche nach Abgabe seiner Vertragserklärung erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Das geschieht über den sogenannten Welcome-Letter. Mit dieser Widerrufsbelehrung muss Ihnen auch das Informationsblatt erneut zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt dieser Unterlagen

Die Verbraucherzentralen empfehlen, den Widerruf per Einwurfeinschreiben vorzunehmen, um den Zugang nachweisen zu können – genauso wie bei einer ordentlichen Kündigung. Lesen Sie in der Widerrufsbelehrung nach, an wen Sie den Widerruf richten müssen. 

Welcome-Letter verzerren Absicht des Gesetzgebers

Die Welcome-Letter müssen Sie neutral auf die Widerrufsmöglichkeiten und -fristen hinweisen unabhängig vom Kreditvertrag.

Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter jedoch als Werbeplattform, wie eine Anbieterumfrage der Verbraucherzentralen 2019 unter 24 Restschuldversicherern zeigte. Das Ergebnis: Keiner der von den Anbietern verschickten Welcome-Letter erfüllte vollständig die gesetzgeberische Absicht, neutral über das Widerrufsrecht zu informieren:

  • 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten Aussagen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.
  • Lediglich 6 der untersuchten Welcome Letter weisen darauf hin, dass eine rechtliche Verpflichtung zur erneuten Übersendung der Widerrufsbelehrung und des Produktinformationsblattes besteht.
  • Nur 5 benennen den Beginn der Widerrufsfrist in der Restschuldversicherung richtig. 

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