Kosten für Umstellung auf Eigenverbrauch einkalkulieren
Alte Photovoltaikanlagen speisen den Solarstrom in der Regel vollständig ein. Damit Sie den Solarstrom künftig vorrangig selbst verbrauchen können, muss die Photovoltaikanlage im Zählerschrank umgeklemmt werden, so dass der Solarstrom direkt in die Stromkreise des Hauses fließen kann. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden und kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro. Ist die Umstellung mit größerem Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann es auch deutlich teurer werden. Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines dabei meist nötigen, neuen Zählerschranks können die Kosten (ohne den Batteriespeicher selbst) bis auf 2.000 Euro steigen.
Bevor Sie Ihre Anlage umrüsten lassen, informieren Sie sich über Zuschüsse zur Umstellung. Einige Kommunen bieten Unterstützungen für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen an.
Auf Eigenverbrauch umzustellen, kann sich lohnen
Das EEG sieht vor, dass Betreiber von Ü20-Anlagen auf Eigenverbrauch umstellen können und für den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom ebenfalls die Anschlussvergütung (Marktwert Solar abzüglich Kostenpauschale, siehe oben) erhalten. Die dadurch eingesparten Stromkosten ermöglichen es zusammen mit der Überschussvergütung, auch kleine Photovoltaikanlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben, wie unsere Rechenbeispiele zeigen.
Hierbei wird unterstellt, dass Sie die Anlage zehn Jahre lang nach bestandenem Anlagencheck weiterbetreiben und sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in dieser Zeit nicht verschlechtern, also beispielsweise keine Nachrüstpflicht für intelligente Messsysteme („Smart Meter“) eingeführt wird. Außerdem sollte die Umstellung nicht mit grundsätzlichen Modernisierungen der Elektroinstallation, wie beispielsweise des Zählerschranks verbunden sein. Dies würde den Weiterbetrieb kleiner Ü20-PV-Anlagen meist unwirtschaftlich machen.
Entscheidend ist hier nicht ein prozentual, sondern ein in Kilowattstunden (kWh) hoher eigener Verbrauch des erzeugten Solarstroms. Multipliziert mit dem Arbeitspreis für Strom, errechnen sich so die einsparbaren Stromkosten. Je größer die installierte Leistung der Ü20-Anlage und je höher ein sinnvoll benötigter Stromverbrauch sind, desto besser. Der Eigenverbrauch ergibt sich übrigens immer individuell aus dem Zusammenspiel von Anlagengröße, Stromverbrauch und Nutzerverhalten.
Rechenbeispiel 1 (Abschätzung)
|
|
Ü20 Anlage
|
2 kWp
|
Anlagenertrag
|
850 kWh pro kWp
|
Erzeugung
|
1.700 kWh
|
Eigenverbrauch prozentual
|
40 %
|
Eigenverbrauch absolut
|
680 kWh
|
Überschusseinspeisung
|
1.020 kWh
|
Stromverbrauch
|
3.000 kWh
|
Arbeitspreis
|
0,40 €/kWh
|
Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)
|
0,15 €/kWh
|
Anlagencheck
|
300 €
|
Umrüstung auf Eigenverbrauch
|
200 €
|
Weiterbetriebsperspektive
|
10 Jahre
|
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
|
|
Einnahmen
|
|
Ersparnis Eigenverbrauch
|
272 €
|
Überschussvergütung
|
153 €
|
Summe
|
425 €
|
Ausgaben
|
|
jährl. Anteil Anlagencheck (300 Euro verteilt auf 10 Jahre)
|
30 €
|
jährl. Anteil Umstellung (200 Euro verteilt auf 10 Jahre
|
20 €
|
laufende Betriebskosten
|
110 €
|
Summe
|
160 €
|
Überschuss
|
265 €
|
Rechenbeispiel 2 (Abschätzung)
|
|
Ü20 Anlage
|
5 kWp
|
Anlagenertrag
|
850 kWh pro kWp
|
Erzeugung
|
4.250 kWh
|
Eigenverbrauch prozentual
|
20 %
|
Eigenverbrauch absolut
|
850 kWh
|
Überschusseinspeisung
|
3.400 kWh
|
Stromverbrauch
|
3.000 kWh
|
Arbeitspreis
|
0,40 €/kWh
|
Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung)
|
0,15 €/kWh
|
Anlagencheck
|
300 €
|
Umrüstung auf Eigenverbrauch
|
200 €
|
Weiterbetriebsperspektive
|
10 Jahre
|
Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im 1. Weiterbetriebsjahr (gerundet)
|
|
Einnahmen
|
|
Ersparnis Eigenverbrauch
|
340 €
|
Überschussvergütung
|
510 €
|
Summe
|
850 €
|
Ausgaben
|
|
jährl. Anteil Anlagencheck
|
30 €
|
jährl. Anteil Umstellung
|
20 €
|
laufende Betriebskosten
|
140 €
|
Summe
|
190 €
|
Überschuss
|
660 €
|
Möglicherweise spielen wirtschaftliche Aspekte auch nicht immer die ausschlaggebende Rolle. Wenn Ihnen Klimaschutz und Energiewende wichtig sind, "darf" die Anlage auch einfach nur sauberen Strom erzeugen.
Eigenverbrauch steigern, zusätzliche Nutzungen für Solarstrom einbeziehen
Kleine Schritte auf dem Weg mehr Solarstrom selbst zu verbrauchen, können Sie gehen, indem Sie Ihr Verhalten ändern. Dazu zählt beispielsweise, die Wasch- oder Spülmaschine tagsüber bei Sonnenschein laufen zu lassen.
Den Eigenverbrauch an Solarstrom können Sie auch erhöhen, indem Sie weitere Anwendungsbereiche Ihres Haushalts elektrifizieren. Technisch sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv kann es bei zentraler Warmwasserbereitung sein, einen PV-Heizstab einzusetzen. Sofern sich der vorhandene Warmwasserspeicher nachrüsten lässt, lohnt es sich, über einen Heizstab nachzudenken.
Sie sparen damit Gas oder Öl ein und reduzieren Kosten für diese fossilen Energien. Unter Umständen können Sie im Sommer Ihre Heizung abstellen und schonen dadurch Brenner, Umwälzpumpe und Gebläse. Es kommt zu geringerem Verschleiß.
Große Schritte zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gehen Sie mit einem Elektroauto oder Batteriespeicher. Beide Möglichkeiten setzen allerdings größere Investitionen voraus. Ob sich das für Sie lohnt, hängt auch von Ihren individuellen Präferenzen ab. Beim Batteriespeicher ist derzeit wahrscheinlich, dass er sich innerhalb seiner Lebensdauer amortisiert.
Eigenverbrauch wird nicht mit EEG-Umlage belastet
Anders als früher, müssen Sie für auf Eigenverbrauch umgerüstete Ü20-Anlagen keine EEG-Umlage für den selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom zahlen. In diesen Fällen ist auch kein zusätzlicher Erzeugungszähler notwendig.
Kombi-Stromtarife für Ü20-Betreiber und Stromclouds
Einige wenige Stromversorger bieten für Sie als Betreiber einer ausgeförderten Photovoltaikanlage Stromtarife an, die eine Vergütung für den Strom aus der alten Anlage beinhalten. Bei manchen Angeboten werden höhere Vergütungen als der Marktwert Solar bezahlt. Ob das jeweilige Angebot für Sie Vorteile bietet und finanziell attraktiv ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen und nachrechnen. Das gleiche gilt für Stromclouds, die häufig angeboten werden, wenn Sie einen Batteriespeicher kaufen.
Solche Angebote können manchen Anlagenbetreibern den Weiterbetrieb der Ü20-Anlage erleichtern, schaffen dann aber eine neue Abhängigkeit vom jeweiligen Anbieter. Bei dem ein oder anderen Angebot müssen die bisherigen Zähler durch eine aufwändigere Messtechnik ersetzt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Einige Anbieter arbeiten bundesweit, einige regional.
Die Altanlage durch eine neue ersetzen?
Falls Sie die Altanlage aus technischen Gründen nicht weiterbetreiben können oder es nicht sinnvoll ist, überlegen Sie, diese durch eine neue, deutlich leistungsstärkere PV-Anlage zu ersetzen. Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist vor allen Dingen dann lohnenswert, wenn Sie viel Strom verbrauchen oder Ihre Dachfläche groß ist. Auch wenn die Photovoltaikanlage deutlich an Leistung eingebüßt hat oder kostspielige Reparaturen anstehen, kann es sinnvoll sein, die Altanlage zu tauschen.
Sie erhalten nach einem Tausch die EEG-Einspeisevergütung, die in dem Monat gültig ist, in dem Sie die neue Anlage in Betrieb nehmen, wiederum für 21 Kalenderjahre. Sie liegt mit dem EEG 2023 bei rund 13 Cent/kWh (bei Einspeisung des gesamten Solarstroms) bzw. bei 8,2 Cent/kWh (bei Teileinspeisung und Eigenverbrauch). Da die Anlagenpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist es inzwischen erschwinglich und auch wirtschaftlich sinnvoll, die vorhandene Dachfläche voll zu belegen. Eine Orientierungshilfe zu Anlagenpreisen gibt Ihnen unser Preisindex.
Funktionstüchtige Altmodule können Sie beispielsweise im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil für "Inselanlagen" verwenden oder Entwicklungshilfeprojekten zur Verfügung stellen. Es gibt auch immer wieder andere Betreiber, die froh sind, wenn sie solche Altmodule angeboten bekommen, um sie gegen defekte Solarmodule auszutauschen.