Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Stand:
Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Schmuckbild: Facebook-App

So profitieren Sie von der Klage gegen Facebook:

  1. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  2. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es eröffnet ist.
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So bleiben Sie auf dem Laufenden

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald Sie sich für die Klage anmelden können. Das BFJ öffnet das Register voraussichtlich in wenigen Wochen.

Wichtig: Normalerweise würden Ihre Ansprüche Ende 2024 verjähren. Die Sammelklage des vzbv verhindert das, sofern Sie sich für die Klage anmelden. Dies wird aller Voraussicht nach Anfang 2025 möglich sein.

Termine

  • 09. Dezember 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen Facebook ein.
  • offener Zeitpunkt
    Verbraucher:innen können sich für die Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

2021 wurde ein gigantisches Datenleck bei Facebook bekannt. Unbekannte hatten Millionen Datensätzen von Nutzer:innen erbeutet, die sie online zum Kauf anboten. Der Diebstahl konnte die Nutzer:innen auf verschiedenste Weise schädigen. Zum Beispiel durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing, den „Enkel-Trick“ oder sogar Identitätsdiebstahl. Und natürlich kam dazu immer die Angst, nicht zu wissen, wer die Daten besaß und was er mit ihnen vorhat. Oder bereits getan hatte. 

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Klage soll verbindlich festgestellt werden, dass Facebook gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat, weil das Unternehmen den Datendiebstahl ermöglichte. Diese Feststellung ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Facebook an die betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zahlen muss.

Außerdem wollen wir erreichen, dass Nutzer:innen Schadensersatz allein schon dafür bekommen, dass ihre persönlichen Daten in fremde Hände gelangt sind. 
 

Um wie viel Geld geht es?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen sogar höhere Beträge zu zahlen, wenn etwa besonders sensible Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen.

Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann zudem individuell noch mehr fordern. Da die Schadenshöhe in solchen Fällen vom Einzelfall abhängt, kann sie in der Sammelklage nicht pauschal festgelegt werden.
 

Wer ist betroffen?

Betroffen kann sein, wer in den Jahren 2018 oder 2019 ein Facebook-Profil hatte und darin seine Telefonnummer angegeben hatte. An der Klage können nur Verbraucher:innen teilnehmen, die dauerhaft in Deutschland leben. Man muss nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, um teilnehmen zu können.

Facebook selbst verweist Nutzer:innen, die herausfinden möchten, ob sie vom Datenleck betroffen sind, auf die Internetseite haveibeenpwned.com. Dort können Sie ins Eingabefeld entweder Ihre E-Mail-Adresse eintippen oder Ihre Telefonnummer (im internationalen Format, also +49123 ...) und erfahren direkt, ob die Angaben in einem bekannten Daten-Leak vorhanden sind.

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.