Trainer:in werden und Jugendliche für Verbraucherschutz begeistern

Stand:
Die digitale, kostenfreie Trainer:innen-Ausbildung der Verbraucherchecker des vzbv qualifiziert Interessierte, interaktive und kreative Verbraucherschutz-Workshops umzusetzen. Melden Sie sich für die zweitägige Ausbildung an und geben Sie Workshops für junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren!

Junge Menschen sind jeden Tag Verbraucher:innen, sei es auf Social Media, beim Online-Gaming oder beim Shoppen. Wie können sie reflektierte Konsumentscheidungen treffen? Was gibt es zu beachten? Antworten darauf geben die Trainer:innen der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) im interaktiven Workshop-Programm. Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren setzen sich darin kreativ und spielerisch mit verschiedenen Themen des Verbraucherschutzes auseinander und geben anschließend ihre erworbenen Kompetenzen an ihr soziales Umfeld weiter.

Die digitale Trainer:innen-Ausbildung besteht aus zwei Teilen, ist kostenlos und verteilt sich auf zwei Tage. Der Konzepttag führt in den Bildungsansatz und verschiedene Methoden ein. Am Thementag stehen je drei Verbraucherthemen im Fokus. Am Ende der Ausbildung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat und sind qualifiziert, Workshops oder bestimmte Workshop-Inhalte umzusetzen.

Hier finden Sie alle Informationen für Trainer:innen und das Online-Formular zur Anmeldung.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherchecker@vzbv.de.
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Termine 2024

Ausbildungsteil I – Konzepttag

  • Freitag, 14. Juni 2024, 9:00 – 14:30 Uhr
  • Donnerstag, 7. November 2024, 9:00 – 14:30 Uhr
  • Freitag, 8. November 2024, 9:00 – 14:30 Uhr

Ausbildungsteil II - Thementag

  • Donnerstag, 20. Juni 2024, 9:00 – 14:30 Uhr, Themen: Lebensmittel-Siegel im Check / Energie! Ressourcen bewusst nutzen / Kostenfallen online
  • Montag, 24. Juni 2024, 9:00 - 14:30 Uhr, Themen: Online-Shopping ohne Fake / In-Game-Käufe und Lootboxen / Finanz-Tipps auf Social Media
  • Donnerstag, 14. November 2024, 9:00 – 14:30 Uhr, Themen: Lebensmittel-Siegel im Check / Energie! Ressourcen bewusst nutzen / Kostenfallen online
  • Freitag, 15. November 2024, 9:00 – 14:30 Uhr, Themen: Online-Shopping ohne Fake / In-Game-Käufe und Lootboxen / Finanz-Tipps auf Social Media
     

Zur Anmeldung
 

Hinweise zur Umsetzung

Die Trainer:innen-Ausbildung findet rein digital statt, eine Internetverbindung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Genutzt werden neben MS Teams weitere digitale Tools für eine interaktive Gestaltung, die Teilnahme über einen Computer oder Laptop wird deshalb dringend empfohlen.
 

Fächerbezug/Kompetenzdimension

Das Workshop-Programm eignet sich unter anderem für Projektwochen, Projekt- und Aktionstage oder AGs. Es kann für fächerübergreifende Lernanlässe genutzt werden. Enthalten sind Bezüge zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und globalem Lernen. Zusätzlich werden mit den Workshops Medien- und Methodenkompetenz gefördert.
 

Material

In der Trainer:innen-Ausbildung lernen Sie Bildungsansatz, Methoden und die Materialien des Workshop-Programms kennen. Dazu zählen der Action Planner, das Begleitheft zu den Workshops, aber auch das Lehrmaterial zur Durchführung. Alle Lehrmaterialien finden Sie hier, den Action Planner gibt es hier zum Download.
 

Weitere Hinweise

Im Checker-Space, der Rechercheplattform der Verbraucherchecker, finden sich gesammelt Inhalte der Verbraucherzentralen zu den Themen des Workshop-Programms.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
 

Förderhinweis BMUV

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.