Primastrom, voxenergie und now-energy: Nach Vergleich Geld zurück

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert, wie betroffene Verbraucher nun zu ihrem Geld kommen
Glühbirne
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Unzulässige Preiserhöhungen, Festhalten an gekündigten und widerrufenen Verträgen sowie angebliche Preissenkungen: Die Energieanbieter primastrom, voxenergie und nowenergy sorgten in der Vergangenheit vielfach für Ärger. Diese Praktiken führten zu enormen finanziellen Belastungen für die Betroffenen, die oft weit über dem Marktdurchschnitt liegende Energiekosten zahlen sollten. Vor kurzem haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die primaholding außergerichtlich verglichen. Wer profitiert davon und wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückholen?

Der Vergleich zwischen dem vzbv und den Energieunternehmen primastrom, voxenergie und nowenergy bietet eine klare und schnelle Lösung für alle Kunden, die von den unzulässigen Geschäftspraktiken betroffen waren. Viele Verträge können nun schneller beendet, Preise deutlich reduziert und angebliche Preissenkungen neu gerechnet werden.

Betroffene, die von dem Vergleich profitieren wollen, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 an das jeweilige Unternehmen wenden. Das geht ganz einfach per E-Mail. Die Verbraucherzentrale bietet für die Erstellung dieser E-Mail einen Vergleichs-Check an. Mit diesem Vergleichs-Check unter  https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/umfassender-vergleich-mit-primaholdingunternehmen-so-profitieren-sie-77956 erhält man einen Textbaustein für die Mail und erfährt, was von dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Vergleiches konkret erwartet werden kann.

Ratsuchende können sich ebenfalls in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zum Vergleich und ihren individuellen Möglichkeiten beraten lassen. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen auch ⇢ HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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