Prämiensparen: Gericht legt sich auf konkrete Zinsberechnung fest

Pressemitteilung vom
Urteil des OLG Naumburg nach Musterfeststellungsklage des vzbv
Gerichtsurteil
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Das OLG Naumburg legt mit Urteil vom 08.02.2023 konkret fest, wie die Saalesparkasse Zinsen bei Prämiensparverträgen hätte berechnen müssen. Das Urteil ist die erste Festlegung dieser Art in einem Massenverfahren und hat damit Signalwirkung. Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind mehrere tausend Euro Erstattung möglich.

 „Nachdem die Saalesparkasse jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt hat, können betroffene Sparerinnen und Sparer heute aufatmen. Die Richter des Oberlandesgerichts in Naumburg haben der Sparkasse jetzt genau vorgeschrieben, wie die Zinsen nachberechnet werden müssen”, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher können teilweise Nachzahlungen von mehreren tausend Euro erwarten.”

Erstmals Konkrete Berechnungsvorgaben des Gerichts

Die in Halle ansässige Saalesparkasse bot in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an. Viele Menschen aus Sachsen-Anhalt haben dort zehntausende Euro einbezahlt, häufig als Altersvorsorge. Nach Auffassung des vzbv hat die Sparkasse den Sparenden dabei zu wenig Zinsen gezahlt.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat nun festgelegt, wie die Sparkasse die Zinsen richtigerweise hätte berechnen müssen. Dies ist zum ersten Mal in einem Massenverfahren geschehen und dürfte Signalwirkung für andere laufende Musterfeststellungsklagen haben.

Hohe Nachzahlungen zu erwarten

Das Ergebnis bleibt hinter den Forderungen des vzbv zurück. Trotzdem können Betroffene mit Nachzahlungen rechnen, die vierstellige Beträge erreichen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Saalesparkasse als auch der vzbv können in Revision gehen. Das prüft der vzbv, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. Eine Beteiligung an der Klage ist nicht mehr möglich. Beim Bundesamt für Justiz registrierte Betroffene brauchen derzeit nicht aktiv zu werden. Der vzbv informiert auf www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse über den Fortgang des Verfahrens.

Ob auch weitere Prämiensparer, die nicht am Verfahren beteiligt waren, von der Entscheidung profitieren können, kann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt - allerdings erst nach Rechtskraft des Urteils - individuell geprüft werden.  


Für weitere Fragen zum Prämiensparen und der Musterfeststellungsklage gegen die Saalesparkasse berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Ratsuchende in den Beratungsstellen oder telefonisch über einen Rückrufservice. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

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