Die Deckelungen der Arbeitspreise für Strom und Erdgas, kurz Energiepreispreisbremsen, sind Ende 2023 ausgelaufen. Der Wegfall der staatlich finanzierten Entlastung hat zur Folge, dass die bis Dezember gezahlten Abschläge in den Haushalten, die noch Verträge mit vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen für Strom von über 40 ct pro kWh und für Gas von über 12 ct pro kWh haben, ab Januar wieder ansteigen könnten. Falls keine Angleichung der Abschläge durch den Anbieter erfolgt, sollten die Verbrauchenden selbst prüfen, ob eine Erhöhung der Abschläge notwendig ist, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt betroffenen Verbrauchern kurzfristig ihre Energieverträge zu sichten und einen Anbieterwechsel zu prüfen. „Wer feststellt, dass der laufende Vertrag in den nächsten Wochen gekündigt werden kann, sollte den Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt nachweislich selbst kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln“, empfehlen die Verbraucherschützer. Auf den Vergleichsplattformen werden schon seit einigen Monaten wieder Preise im unteren Preissegment angeboten, so dass die Betroffenen einige Euro sparen könnten. Je eher ein Wechsel möglich ist, umso mehr kann eingespart werden.
„Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei der Prüfung der Strom- und Gasverträge, bei der Kündigung oder beim Anbieterwechsel Unterstützung benötigen, können diese in unseren Beratungsstellen erhalten“, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Es wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.