Livestream zum Verbrauchertag Sachsen-Anhalt am 3. März 2021

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale lädt zur Videokonferenz ein.

Verbraucherzentrale lädt ein zur Onlineveranstaltung Verbrauchertag Sachsen-Anhalt 2021.

Off

Nun schon ein ganzes Jahr lang leiden auch in Sachsen-Anhalt Verbraucherinnen und Verbraucher unter den Folgen der Corona-Virus-Pandemie. Absagen, Schließungen, Stornierungen, Sperrungen, Die Nerven lagen blank bei potentiellen Urlaubern, vorfreudigen Ticketkäufern oder sportlichen Studionutzern. Die Unternehmen und Veranstalter sorgen sich um ihre Zukunft, ihre verunsicherten Kunden um ihr Geld.
Wie sieht die Corona-Bilanz der Verbraucherzentrale aus?
Wie sind die Perspektiven für die Konsumenten?

Dies sind die Themen beim
VERBRAUCHERTAG SACHSEN-ANHALT am 3. März 2021.
Die Verbraucherzentrale lädt ein zur Videokonferenz zwischen 12:30 Uhr und 14:30 Uhr.

Programm:

  • Videobotschaft von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff;
  • Redebeitrag von Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration
  • Konsumentenforscher Professor Georg Felser, Hochschule Harz: Pandemische Zeiten. Konsumentenverhalten während und nach Corona
  • Volkmar Hahn, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale: Die Corona-Bilanz der Verbraucher
  • Diskussion: Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung Verbraucherzentrale Bundesverband mit Dr. Katharina Gelbrich, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Wie pandemiefest sind unsere Verbraucherverträge?
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.