Marktcheck zeigt – nicht nur Kohlrabi weiter zum Stückpreis

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen fordern bei Obst und Gemüse Preise nach Gewicht
Gemüse

Bei Obst und Gemüse sind einige Produkte auch weiterhin nur zum einheitlichen Stückpreis erhältlich. Das ergab die Wiederholung eines bundesweiten Marktchecks aus dem Jahr 2021. Die Verbraucherzentralen fordern Händler neuerlich auf, ihrer Verantwortung in Bezug auf Lebensmittelverschwendung nachzukommen, Verbrauchern die Wahl zu lassen, und ausnahmslos alle Sorten nur noch nach Gewicht zu verkaufen.

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Unterschiede von bis zu 600 Gramm zum Einheitspreis

Wer im Supermarkt die Wahl zwischen unterschiedlichen Größen und Mengen hat, kann entsprechend nach dem individuellen Bedarf einkaufen und so Lebensmittelverluste besser vermeiden. Im Alltag umsetzbar ist der bedarfsgerechte Einkauf jedoch nur dann, wenn sich die Größe auch im Preis widerspiegelt. Stückpreise verleiten im Gegensatz dazu aber eher größere Produkte zu wählen.

Der neuerliche Marktcheck zeigte: Kohlrabi und Eisbergsalat werden weiterhin ausschließlich zum Stückpreis angeboten. „Dabei mussten wir auch dieses Mal zum Teil enorme Größenabweichungen feststellen. In mehr als der Hälfte aller untersuchten Märkte (66 %) waren Unterschiede beim Kohlrabi deutlich sichtbar und messbar – mit Gewichtsspannen von 140 bis zu 720 Gramm in derselben Gemüsekiste“, sagt Alexander Heinrich, Referent im Team Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. „Und auch bei den Eisbergsalaten erfassten wir Gewichtsunterschiede von bis zu 600 Gramm, natürlich zum selben Preis.“  

Die Verbraucherzentralen forderten Anbieter schon im Jahr 2021 auf, Obst und Gemüse grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stückpreisen zu verkaufen „Nur dann haben Verbraucher die Möglichkeit auch ausschließlich die Mengen zu kaufen, die sie tatsächlich benötigen, was Lebensmittelverlusten Zuhause vorbeugt und die Zahl der Ladenhüter in den Gemüseabteilungen geringhält.“ sagt Alexander Heinrich.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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