Das geht besser – Lebensmittelverluste in der Gastronomie

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentralen haben untersucht, inwieweit kleinere Portionsgrößen und die Mitnahme von Tellerresten in der Gastronomie angeboten werden. Der bundesweite Marktcheck zeigt - nur wenige Gastronomen nutzen die Möglichkeiten, einen eigenen Beitrag gegen Lebensmittelverluste zu leisten.
Essen
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Die meisten Gäste haben oft nur die Wahl zwischen Vorspeisen und Hauptgerichten. Ein generelles Angebot variabler Portionsgrößen für alle Speisen fehlt in über 80 % der Fälle. Ebenfalls zu selten wird auf die Möglichkeit zur Mitnahme von übrig gebliebenen Speisen hingewiesen. Nur vier von den 153 untersuchten Restaurants weisen Gäste schon in der Speisekarte auf einen entsprechenden Service hin.

„Wir finden, das geht sicherlich besser. Die Gastronomie könnte einen deutlich größeren Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung leisten“, so Alexander Heinrich, Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, und weiter: „Sollte die freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen nicht ausreichen, müssen verbindliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers geschaffen werden.“

Zu wenig Auswahl an kleinen Portionen von Hauptgerichten

Die Verbraucherzentralen untersuchten im Jahr 2022 bundesweit 153 Online-Speisekarten und Webseiten von Restaurants, – darunter große, überregionale Gastronomieketten, aber auch kleine inhabergeführte. So bot im Marktcheck nur jeder fünfte Betreiber einzelne Hauptgerichte sowohl in herkömmlicher als auch in kleiner Portion an. In den Übrigen (123 von 153) können Gäste mit kleinem Hunger ausschließlich Vorspeisen wählen.

Häufiger dagegen sind kleinere Portionsgrößen für bestimmte Personengruppen, so haben 10 Restaurants im Check ein spezielles Angebot für Senioren. „Das Angebot kleinerer Portionen sollte allerdings nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein“, sagt Heinrich. „Es sollte üblicher Standard sein, Speisen in variablen Portionsgrößen anzubieten. So ermöglichen die Betreiber ihren Gästen Portionsgrößen nach Bedarf zu wählen, wodurch weniger Nahrungsmittel im besten Falle mitgenommen oder eben entsorgt werden müssen“, so der Experte.

Nur sehr selten Hinweise zum Mitnehmen von Resten

Trotz positiver Einzelfälle finden sich in Speisekarten nur selten Hinweise Tellerreste mitzunehmen. So wiesen im Marktcheck nur vier der 153 untersuchten Restaurants darauf hin.

Dabei zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage mit mehr als 2000 Teilnehmenden im Auftrag der Verbraucherzentralen, dass Anreize seitens der Restaurantbetreiber an dieser Stelle besonders sinnvoll wären. Die Hälfte der befragten Verbraucher, die nie oder bestenfalls selten übrig gebliebene Speisen mitnehmen, würde sich durch einen entsprechenden Hinweis ermutigt fühlen. Und 25 Prozent dieser Verbraucher empfinden einen Hinweis in der Speisekarte oder auf dem Tisch als förderlich.

„Übriggebliebene Lebensmittel mit nach Hause zu nehmen – ist keinesfalls peinlich. Das Gegenteil ist der Fall - es zeugt von Wertschätzung der Arbeit und den Ressourcen gegenüber, die in unserer Nahrung stecken.“, sagt der Experte. Jährlich landen 1,9 Millionen Tonnen Lebensmittel allein in der Gastronomie im Abfall. Hier kann jeder Betreiber einen eigenen Anteil leisten und Gästen variable Portionsgrößen anbieten und die Mitnahme von Speiseresten aktiv bewerben. Beide Maßnahmen werden vom Dialogforums-Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen der nationalen Strategie zur Reduktion von Lebensmittelverlusten empfohlen. Dieses hatte anhand von Modellprojekten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen für die Gastronomie erarbeitet. Bisher sind die Maßnahmen allerdings freiwillig.


 

Den vollständigen Bericht zum durchgeführten Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte hier:

→  https://www.verbraucherzentrale.de/marktcheck-restaurant

→ Marktcheck

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie → HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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