Zinserstattung nur, wenn Neuanlage als Festzinssparen

Pressemitteilung vom
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bietet Sparern schlechte Nullsummenrechnung
BILD_Sparkasse
Off

Verärgerte ehemalige Prämiensparer der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld wenden sich ratsuchend an die Verbraucherzentrale. Nach Kündigungen ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse steht den Sparern eine Zinsnachzahlung zu, da der gekündigte Vertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthielt. Deshalb forderten sie die Sparkasse auf, die zu wenig gezahlten Zinsen für den gekündigten Prämiensparvertrag zu erstatten.

In einem Fall ergab die Berechnung der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld einen Erstattungsbetrag von über 2.500,00 Euro. In einer so genannten Entscheidungsvorlage wurde den Sparern jedoch offenbart, dass sie die ihnen zustehenden Zinsen erst ausgezahlt bekommen, wenn sie das Geld aus dem gekündigten Prämiensparvertrag für weitere 1,5 Jahre als Festzinssparen anlegen. Den Zinsertrag für das Festzinssparen errechnete die Sparkasse individuell auf Basis des Zinsnachzahlungsbetrages aus dem Prämiensparvertrag. In einem Fall ergab sich ein angeblich „notwendiger Zinssatz für das Festzinssparen“ von 2,13 %.

Die Verbraucher durchschauten das Angebot der Kreissparsparkasse Anhalt-Bitterfeld und waren zutiefst erbost darüber. Würde dies doch bedeuten, ihrer Hausbank das ersparte Geld für weitere 540 Tage zu überlassen, nur um am Ende das an Zinsertrag zu erhalten, was ihnen als Erstattungsbetrag aus der Zinsnachberechnung ihres Prämiensparvertrages sowieso zugestanden hätte. Mathematisch eine absolute Nullsummenrechnung. Bei der Beratung durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erfuhren die Sparer außerdem noch, dass der angebotene Zinssatz für das Festzinssparen einen ganzen Prozentpunkt unter den marktüblichen Konditionen für vergleichbare Produkte am Markt lag. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Sparern, denen ein solches Angebot vorgelegt wird, dieses nicht anzunehmen und auf der Auszahlung ihrer Zinsnachzahlungsansprüche zu bestehen. 

Für alle Fragen rund um die Geldanlage, insbesondere zum Prämiensparen und zur Zinsnachberechnung berät die Verbraucherzentrale.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.