Lastschriftbetrug beim Deutschlandticket: So holt man Abbuchungen zurück

Pressemitteilung vom
Kontoumsätze regelmäßig prüfen, Fristen beachten
Bahn
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Aktuelle Meldungen zeigen, dass Betrüger mit gestohlenen Kontodaten tausende Deutschlandtickets bestellen konnten und sich dafür mittels Lastschriftabbuchungen unberechtigt an fremden Konten bedienten.

Möglich ist dies, da für das Abbuchen einer Lastschrift nur wenige Daten bekannt sein müssen – der Name des Kontoinhabers und die IBAN (internationale Bankkontonummer) genügen. Deswegen sollten Kontoinhaber ihre Kontoauszüge bzw. Kontoumsätze nicht einfach abheften oder digital archivieren, sondern jeden Umsatz auf dem Girokonto genau prüfen und den Verwendungszweck lesen. Nur so lassen sich unberechtigte und betrügerische Lastschriften aufspüren.

Positiv ist, dass sich Abbuchungen bis zu acht Wochen nach erfolgter Abbuchung rückgängig machen lassen. Bei nicht autorisierten Lastschriften, also bei all jenen, bei denen gar keine Ermächtigung für die Abbuchung oder ein Lastschriftmandat erteilt wurde, beträgt die Frist sogar 13 Monate.

Für Girokontoinhaber, die ihre Bankgeschäfte online abwickeln, funktioniert die Lastschriftenrückgabe ganz einfach über den Online-Banking-Zugang ihrer Bank. Lastschriftenrückgabe anklicken, Rückgabegrund erfassen und den Auftrag mittels einer TAN (Transaktionsnummer) freigeben.

Kontoinhaber nicht online-geführter Girokonten, sollten ihre Bank unverzüglich informieren, entweder persönlich, nachweislich schriftlich oder notfalls telefonisch und die Rückbuchung fordern. Die Bank muss den Betrag unverzüglich erstatten.

Zusätzlich schützen vor betrügerischen Lastschriftabbuchungen können sich Kontoinhaber nur, indem sie ihre Bank anweisen entweder nur Lastschrifteinzüge bestimmter Anbieter durchzuführen (white list) oder Einzüge bestimmter Anbieter auszuschließen („black list"). Die Umsätze des Girokontos sollten deshalb immer im Blick behalten werden. Wichtig ist das nicht nur für die eigene Disposition der Einnahmen und Ausgaben, sondern auch, um die Buchungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.


Beratungen dazu bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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