Elementarschadenversicherung noch immer kein Muss

Pressemitteilung vom
.
Flut
Off

Ganze 10 Jahre ist nun schon her, dass die Elbe ganze Landstriche in Sachsen-Anhalt überflutet hat.
Tagelange Regenfälle gingen dem Ereignis voraus und mündeten in einem gewaltigen Hochwasser, was zu Schäden in Milliardenhöhe führte. Tausende Häuser wurden beschädigt oder zerstört, Existenzen vernichtet.
Seit Juni 2013 sind die Extremwetterlagen nicht weniger geworden. Starkregenereignisse und über die Ufer getretene Flüsse sorgen immer wieder für massive Schäden an Gebäuden.
Eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäude und/oder Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Naturkatastrophen. Neben Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Witterungsniederschläge sind auch Risiken wie Erdrutsch, -fall, und –beben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mitversichert. Eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren für Wohngebäude gibt es immer noch nicht. Zuletzt hatte der Bundesrat im März den Bundesgesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Hauseigentümer müssen deshalb nach wie vor die Elementarschadenversicherung immer extra mit einschließen lassen.
Wie wahrscheinlich es ist, dass man am eigenen Grundstück mit einer Überschwemmung rechnen muss, darüber gibt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Auskunft. Aussagekräftig dafür ist die sogenannte ZÜRS-Zone.
Diese gibt an, wie stark Grundstücke und Gebäude durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen gefährdet sind. Standortgenau kann die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser ermittelt werden. Sogar umliegende Überschwemmungsflächen werden zusätzlich auf einer Karte dargestellt.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Terminvereinbarungen sind zusätzlich möglich über die Online-Terminbuchung unter: https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/beratung-st/terminvereinbarung. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

.