Eine Anlage mit festem Zinssatz muss kein Festgeld sein

Pressemitteilung vom
Statt Festgeld wird kostenbehaftete Anleihe verkauft
Geldstapel
Off

Verwahrentgelte und Negativzinsen sind derzeit am Markt Auslaufmodelle. Nachdem die Zinsen für Kapitalanlagen seit über 10 Jahren in Sinkflug waren, können sich Sparer nunmehr über steigende Zinsen freuen. Banken werben erstmals wieder mit festen Zinssätzen für Geldanlagen. Anleger können sich bei Tagesgeldern über Zinsen um die 2% und bei Festgeldern je nach Laufzeit um die 3% freuen. Da macht es wieder Sinn, nach passenden Angeboten Ausschau zu halten.

So machte dies auch eine ältere Sparerin bei ihrer Bankfiliale vor Ort. Über eine Werbung dort wurde sie dort auf ein vermeintliches Feldgeld-Angebot aufmerksam: Geldanlage (befristet), 3,0 % p.a., 2 Jahre Laufzeit, bei Bedarf verfügbar, 100% Kapitalschutz und jährliche Zinszahlung. Im guten Glauben große Teile des ersparten Geldes in ein sicheres Festgeld, mit festen Zins, fester Laufzeit und ohne Kosten anzulegen, wie bereits in der Vergangenheit auch schon, unterschrieb die Rentnerin auf einem elektronischen Gerät. Dem Drucker in der Bankfiliale wurden mehrere Seiten entnommen, in eine Mappe getan und der Kundin übergeben.

Als sich die Sparerin später die Unterlagen gemeinsam mit ihren Mann ansah, musste sie jedoch Dinge lesen wie: Emittenten-/Bonitätsrisiko, Preisänderungsrisiko, Kündigungs-/Wiederanlagerisiko, Erwerbskosten, laufende Kosten.

Völlig verunsichert wandte sich die Sparerin ratsuchend an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Diese klärte die Eheleute auf, die bis dahin nur sichere Geldanlagen besaßen. Statt eines sicheren Festgeldes wurde eine nicht risikolose Festzinsanleihe verkauft. Je 10.000 EUR Anlagesumme sind 50 EUR Gebühren (Ausgabeaufschlag) zu zahlen und hinzukommen noch Kosten für die Verwahrung der Anleihe.

 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät allen Sparern vor Vertragsabschluss die vorgelegten Angebote genau zu prüfen. Am besten ist es, sich das Angebot mitgeben zu lassen und nicht gleich vor Ort die Unterschriften zu leisten, denn eine Anlage mit einem festen Zinssatz muss kein klassisches Festgeld ein.

Fragen rund um das Thema der Geldanlage beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.