Gefälschtes „Kaufland“-Gewinnspiel

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Weitergabe sensibler Daten
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„Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns, Sie heute über Ihren Gewinn informieren zu können.“ So steht es im Schreiben an Herrn M. ohne Angabe eines Absenders, nur mit einer kostenlosen 0800-Gewinnhotline versehen. Herr M. hat angeblich an einem Gewinnspiel „Kaufland 500 Euro Gutschein“ teilgenommen. Weitere Preise wurden ausgelobt und um diese zu erhalten, soll Herr M. die genannte Hotline anrufen und seinen persönlichen Gewinncode aus dem Brief bereithalten.

Im folgenden Telefonat erfährt Herr M. von einem Reisegewinn, der ihm zugestellt werden soll. Gleichzeitig werden dem Verbraucher Lottospiele angeboten, wobei er nur noch seine persönlichen Kontodaten durchgeben müsse. Erst da wird Herr M. stutzig und beendet das Telefonat sofort.

Die Nachfrage beim Kundenmanagement der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG ergab, dass Kaufland nicht der Absender dieses Briefes ist und es sich hierbei vermutlich um einen Betrugsversuch handelt.

Immer wieder berichten Verbraucher der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über Versuche an ihre Daten heranzukommen. Meist geht es um Bankdaten um Verträge unterzuschieben oder darum diese Daten für weitere Betrugsversuche zu verwenden. Dabei werden Werbe- bzw. Gewinnschreiben wie in diesem Fall per Post, oft per E-Mail oder auch per WhatsApp oder SMS-Benachrichtigung und immer häufiger auch über Werbung in Sozialen Medien genutzt, um an sensible Daten zu gelangen.

Die Verbraucherzentrale rät: Schauen Sie sich die Angebote genau an, prüfen Sie Absender- und Kontaktdaten. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Gewinnbenachrichtigungen täuschen. Rufen Sie kostenlose Gewinnhotlines nicht an, klicken Sie nicht auf beigefügte Links in E-Mails oder SMS. Die Preisgabe von persönlichen und sensiblen Daten an Unbekannte sollte man unterlassen.  


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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