Abmahnung für kostenpflichtigen „Service“ zum Rundfunkbeitrag

Pressemitteilung vom
Musterbrief für Betroffene auf der Homepage der Verbraucherzentrale
Gerichtsurteil

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat heute das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen im Westerwald abgemahnt. Hintergrund dafür sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die auf das Portal www.service-rundfunkbeitrag.de - im sprichwörtlichen Sinn - reingefallen sind.

Off

Ein Verbraucher will sich beim Rundfunkbeitrag abmelden, da er zu seiner Freundin in die gemeinsame Wohnung zieht, ein weiterer Verbraucher wollte lediglich Änderungen seiner Adresse mitteilen. Bei Aufruf über die Suchfunktion im Internet erscheint regelmäßig als erste Suchadresse www.service-rundfunkbeitrag.de, ein Service des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen. Nichtsahnend, dass es sich hierbei nicht um die offizielle Seite vom Rundfunkbeitrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln handelt, geben  Verbraucher ihre Adressdaten, ihre E-Mai-Adresse sowie ihre Beitragsnummer des Rundfunkbeitrags ein, um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Wie die Beschwerdeführer berichten, wird es ihnen erst spät bewusst, dass dieser Service insgesamt 29,99 € kostet.

Die Nutzung dieses kostenpflichtigen Services bietet keinerlei Vorteil, gegenüber der kostenlosen Möglichkeit, die Online-Formulare direkt auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices zu nutzen. Den Vertrag für ein Formular - welches an den Beitragsservice lediglich gesendet wird - rückgängig zu machen oder zu widerrufen, scheint auf den ersten Blick nicht möglich. Der Verbraucher bestätigt bei Abschluss dieses Vertrages gleichzeitig, dass er mit der Bestellung auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet und mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen werden soll.

Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind  die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationspflichten durch die Firma SSS-Software Spezial Service GmbH aus Horhausen im Westerwald nicht eingehalten, was zu einer Abmahnung führte. Wegen Rechtsverstößen dieser Art können Verbraucher Zahlungsaufforderungen zurückweisen. Außerdem können die Verträge infolge der fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht noch widerrufen werden, auch wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Beides sollte nachweisbar, am besten per Einwurf-Einschreiben erklärt werden.

Der Musterbrief steht hier auch zum freien Download bereit.

  • [Aktualisierung, Stand 2. Juli 2024] Bitte beachten Sie: Der Anbieter hat die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB mittlerweile gemäß gesetzlicher Vorschriften geändert. 

 


Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in den Beratungsstellen, online und über das Rückruftelefon an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

.