Abmahnung für kostenpflichtigen „Service“ zum Rundfunkbeitrag

Pressemitteilung vom
Musterbrief für Betroffene auf der Homepage der Verbraucherzentrale
Gerichtsurteil

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat heute das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen im Westerwald abgemahnt. Hintergrund dafür sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die auf das Portal www.service-rundfunkbeitrag.de - im sprichwörtlichen Sinn - reingefallen sind.

Off

Ein Verbraucher will sich beim Rundfunkbeitrag abmelden, da er zu seiner Freundin in die gemeinsame Wohnung zieht, ein weiterer Verbraucher wollte lediglich Änderungen seiner Adresse mitteilen. Bei Aufruf über die Suchfunktion im Internet erscheint regelmäßig als erste Suchadresse www.service-rundfunkbeitrag.de, ein Service des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH aus Horhausen. Nichtsahnend, dass es sich hierbei nicht um die offizielle Seite vom Rundfunkbeitrag des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln handelt, geben  Verbraucher ihre Adressdaten, ihre E-Mai-Adresse sowie ihre Beitragsnummer des Rundfunkbeitrags ein, um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Wie die Beschwerdeführer berichten, wird es ihnen erst spät bewusst, dass dieser Service insgesamt 29,99 € kostet.

Die Nutzung dieses kostenpflichtigen Services bietet keinerlei Vorteil, gegenüber der kostenlosen Möglichkeit, die Online-Formulare direkt auf der Internetseite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices zu nutzen. Den Vertrag für ein Formular - welches an den Beitragsservice lediglich gesendet wird - rückgängig zu machen oder zu widerrufen, scheint auf den ersten Blick nicht möglich. Der Verbraucher bestätigt bei Abschluss dieses Vertrages gleichzeitig, dass er mit der Bestellung auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht verzichtet und mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen werden soll.

Nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind  die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationspflichten durch die Firma SSS-Software Spezial Service GmbH aus Horhausen im Westerwald nicht eingehalten, was zu einer Abmahnung führte. Wegen Rechtsverstößen dieser Art können Verbraucher Zahlungsaufforderungen zurückweisen. Außerdem können die Verträge infolge der fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht noch widerrufen werden, auch wenn auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde. Beides sollte nachweisbar, am besten per Einwurf-Einschreiben erklärt werden.

Der Musterbrief steht hier auch zum freien Download bereit.

 


Beratungen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in den Beratungsstellen, online und über das Rückruftelefon an. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.