Nahrungsergänzungsmittel – Zweckbestimmung, Risiken und Werbeversprechen

Was sind Nahrungsergänzungsmittel und was unterscheidet sie von Arzneimitteln? Was ist von Werbeversprechen zu halten? Welche Risiken bringen sie mit sich?
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Schmerzfreie Gelenke, glattere Haut oder Wundermittel zum Abnehmen: Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln scheint unerschöpflich. Fast die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland konsumiert sie regelmäßig, jährlich kommen etwa 10.000 neue Produkte auf den Markt. Neben Vitaminen und Mineralstoffen werden zahlreiche andere Stoffe, insbesondere eine Vielzahl von Pflanzenextrakten, zugesetzt. Für jede Beschwerde scheint es ein Mittel zu geben.

Doch welchem Zweck dienen Nahrungsergänzungsmittel überhaupt? Sind zusätzliche Nährstoffe wirklich nötig? Und wie sieht es mit der Sicherheit dieser Produkte aus? Der Vortrag hinterfragt Werbebotschaften und beleuchtet Risiken sowie die nicht zufriedenstellende Rechtslage.


icon12Format:Vortrag
Zielgruppe:Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf:Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl:Nach Rücksprache
Kosten:Nach Rücksprache
Kontakt:lebensmittel@vzsa.de

 

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Informationen, Fragen, Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.