Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen

Kann man Werbeaussagen, die einen Zusatznutzen für Lebensmittel versprechen, trauen? Sind Lebensmittel mit zugesetzten Vitaminen, Bakterienkulturen oder zugesetztem Protein empfehlenswert?
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht
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Mit vielversprechenden Werbebotschaften buhlen Lebensmittelhersteller um Verbraucher, die sich gesundheitsbewusst ernähren wollen. Ebenso groß wie das Angebot an Lebensmitteln ist die Palette an „Health Claims“, sogenannten Gesundheitsversprechen, mit denen Hersteller ihre Produkte bewerben. Doch was steckt hinter diesen Werbeaussagen, die einen Zusatznutzen für bestimmte Lebensmittel versprechen? Was ist von Erfrischungsgetränken mit dem „Plus an Vitaminen“ oder Joghurt mit zugesetzten Bakterienkulturen zu halten? Sind Produkte mit „hohem Proteingehalt“ wie Protein-Puddings oder Eiweißbrot wirklich empfehlenswert?

Im Vortrag werden die rechtlichen Vorschriften für Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln erläutert. Außerdem wird anhand von Produktbeispielen aufgezeigt, warum gesundheitsbezogene Angaben oft falsche Erwartungen wecken und welche Schlupflöcher die Lebensmittelindustrie nutzt, um ihren Produkten ein besseres gesundheitliches Image zu verleihen.


icon12 Format: Vortrag
Zielgruppe: Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf: Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl: Nach Rücksprache
Kosten: Nach Rücksprache
Kontakt: lebensmittel@vzsa.de

 

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.