Kinderlebensmittel – mehr Schein als Sein?

Stand:
Was steckt hinter bunt aufgemachten Kinderlebensmitteln wie Bärchenwurst oder Kindermüsli? Sind sie wirklich an Ernährungsbedürfnisse von Kindern angepasst?
Müsli Kinder Bunt
Off

Aus dem Supermarkt sind sie nicht wegzudenken: Bunte Lebensmittel, die durch ihre Aufmachung und ihre Versprechungen Kindern und Eltern sofort ins Auge fallen. Alle diese Produkte wollen „das Beste für das Kind“ und werden dank eigens zugesetzter Vitamine oder dem Verzicht auf bestimmte Zutaten oder Zusatzstoffe als besonders wertvoll angepriesen. Aber wie sinnvoll und kindgerecht sind diese Kinderlebensmittel? Mit welchen Marketingstrategien versuchen Hersteller, ihre Kinderprodukte an die jungen Konsumenten zu bringen? Und worauf sollten Eltern im Umgang mit diesen Produkten achten? Anhand ausgewählter Beispiele von „Lebensmitteln in Kinderoptik“ werden die Versprechen für „Kinderlebensmittel“ hinterfragt. Die Zusammensetzung solcher Produkte wird mit aktuellen Ernährungsempfehlungen verglichen.


icon12Format:Vortrag
Zielgruppe:Verbraucher, Multiplikatoren
Zeitbedarf:Nach Rücksprache
Teilnehmerzahl:Nach Rücksprache
Kosten:Nach Rücksprache
Kontakt:lebensmittel@vzsa.de

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.