Das schmeckt Kindern – Rezepte und praktisches üben

Stand:
Buchen Sie für Ihre Kita bei uns den Koch-Workshop für Eltern mit Kindern im Kindergartenalter und führen diese spielerisch an eine ausgewogene Ernährung heran.
Kind sitzt an einem Tisch und isst Obst.

Bärenstarke Kinderkost

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Beim praktischen Üben für Eltern und Kinder werden die Geheimnisse der Küche gelüftet und Freude am Kochen entwickelt. Gemeinsam werden mit allen Sinnen verschiedene Lebensmittel sowie Küchenutensilien und ihre vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten erkundet. So wird das Kochen zu einem Abenteuer und Eltern und Kindern lernen gleichzeitig die Bausteine einer ausgewogenen Ernährung kennen. Der Workshop findet in Ihrer Kita statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen unter Ihrer Aufsicht den Workshop durch.

Letzte Aktualisierung: 06/2024
Zielgruppen: Kindergarten, Erzieher:innen, Eltern von Kindergartenkindern
Zeit: 90 Minuten
Kosten: kostenfrei
Kontakt: ernaehrung@vz-rlp.de

 

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.