Nahrungsergänzung von Forever Living

Stand:
Haben Sie Informationen zu den Forever Living Produkten. Die vertreiben ja auch Nahrungsergänzungsmittel. Ich weiß nicht, was ich von diesen halten soll. Lohnt es sich, dafür Geld auszugeben?
Off

Frage

Haben Sie Informationen zu den Forever Living Produkten. Die vertreiben ja auch Nahrungsergänzungsmittel. Ich weiß nicht, was ich von diesen halten soll. Lohnt es sich, dafür Geld auszugeben?

Antwort

Vom Kauf der Nahrungsergänzungsmittel der Forever Living Products Germany GmbH ist Ihnen aus einer Vielzahl von Gründen abzuraten, die wir im Folgenden näher erläutern.

Teils enthalten Nahrungsergänzungsmittel von Forever Living kritisch zu betrachtende Stoffe.

So ist zum Beispiel im Forever Garcinia Plus das Fruchtrindenextrakt der Pflanze Garcinia cambogia enthalten. Die Präsentation des Herstellers suggeriert eine gewichtsreduzierende Wirkung des Produkts. Eine schlankheitsfördernde Wirkung konnte für den Menschen wissenschaftlich jedoch nicht plausibel nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist die Sicherheit Garcinia-haltiger Nahrungsergänzungsmittel nicht belegt. So zeigte sich beispielsweise in Tierversuchen, dass bei einer Aufnahme größerer Mengen Garcinia cambogia-Extrakte toxischen Effekte auftreten können. Außerdem wurde dem Produkt Chrom zugefügt. Bereits mit einer Kapsel wird 250% der empfohlenen Tagesdosis abgedeckt. Laut Händler sollen 3 Kapseln verzehrt werden, was aus gesundheitlichen Aspekten äußerst kritisch zu bewerten ist.

Neben Garcinia cambogia enthalten die Nahrungsergänzungsmittel der Firma Forever Living Products noch zahlreiche andere Pflanzenextrakte. Deren vermeintlich gesundheitlicher Nutzen ist meist nicht belegt. Hinzu kommen auch kritisch zu sehende Stoffe wie E171, der ab 2022 verboten ist. Ein anderer Stoff ist Johannisbrotkernmehl, das immer wieder wegen Kontaminationen mit Ethylenoxid im Fokus steht.

Darüber hinaus wird die Qualität und Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln generell nicht behördlich geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Auch werden unerwünschte Wirkungen nicht systematisch erfasst. Gerade bei Nahrungsergänzungsmittel, die Pflanzenextrakte enthalten, sind Wechselwirkungen mit Nährstoffen oder Medikamenten sowie allergische Reaktionen nicht auszuschließen.

So verstärken bspw. Knoblauch (Forever Garlic-Thym) und Gemeiner Bocksdorn (Forever Lycium Plus) die Wirkung von Arzneistoffen, die blutverdünnend wirken. Dies hat ein erhöhtes Blutungsrisiko zur Folge. Weiterhin kann bspw. das Shiitake-Extrakt in Forever Immublend Unverträglichkeitsreaktionen der Haut auslösen.

Auch wirbt der Hersteller teils mit unzulässigen Gesundheitsaussagen wie "kräftigt das Immunsystem", "bleiben Sie scharfsinnig und konzentriert mit..." oder "das optimale Anti-Aging-Produkt". 

Zudem sind bei einigen Produkten einzelne rechtlich vorgeschriebenen Angaben, wie die Nährwerte, nicht ersichtlich, die vor dem Kaufabschluss zwingend zur Verfügung stehen müssen.

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.