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Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg Musterfeststellungsklage gegen Parship eingereicht. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Sie können sich der Musterfeststellungsklage ab sofort anschließen.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Das Wichtigste in Kürze:

  • Parship hält seine Kund:innen nach Ansicht des vzbv unzulässig in langfristigen Verträgen.
  • Der vzbv hält die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Nutzer:innen können den Vertrag nach dessen Ansicht außerdem  jederzeit fristlos kündigen.
  • Betroffene könnten Anspruch auf Erstattungen in Höhe von teils hunderten Euro haben.
  • Ab sofort können Sie sich der Musterfeststellungsklage des vzbv anschließen.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg eine Musterfeststellungsklage gegen die Online-Partnerbörse Parship erhoben. Begründung: Das Unternehmen versuche, seine Kund:innen in unzulässiger Weise langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten. Der vzbv hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Die Klage soll Kund:innen helfen, teure Mitgliedschaften zu beenden und Beiträge, die zu Unrecht erhoben wurden, zurückzufordern.

Schon im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof im Fall Parship geurteilt, dass hohe Zahlungen bei einem rechtzeitigen Widerruf nicht rechtens sind. Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss nicht teils Hunderte Euro Wertersatz zahlen.

 

An der Klage teilnehmen

Sie können sich ab sofort im Klageregister eintragen, um an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und die Eintragung ist unkompliziert online möglich. Der vzbv hat Textbausteine erstellt, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

Es geht in der Klage vor allem um ein fristloses Kündigungsrecht und die Klauseln zur Vertragsverlängerung. Mit dem  Klage-Check können Sie überprüfen, ob Ihr Fall zur Klage passt.

Kostenloser News-Alert

Weitere Informationen zur aktuellen Klage finden Sie beim vzbv auf dieser Seite. Dort können Sie auch einen News-Alert abonnieren, mit dem Sie der vzbv über die nächsten Schritte auf Stand hält.

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