Wo müssen Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. In den meisten Bundesländern gilt die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren.
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt die Maskenpflicht auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Darauf haben sich die Bundesländer verständigt. Die Maskenpflicht gilt an allen Orten im öffentlichen Raum, wenn viele Menschen zusammen kommen und/oder der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumlichkeiten ist ebenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, sofern der Mindestabstand nicht mehr gewährleistet wird.
Für den Bereich Groß- und Einzelhandel gibt es noch weitere Regelungen: So dürfen sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern darf höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter kommen.
So dürfen sich beispielsweise in einem 1258 Quadratmeter großen Supermarkt maximal 102 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Für die ersten 800 Quadratmeter 80 Personen (800/10 = 80)
- und für die weiteren 400 Quadratmeter dann nochmal 22 Kunden (458/20 = 22)
Um die Anzahl der Kunden im Überblick zu halten, entscheiden sich viele Supermärkte dafür, Kunden verpflichtend einen Einkaufswagen oder Einkaufskörbe zur Verfügung zu stellen. Manche Supermärkte sind mit neuen Ampelsystemen ausgestattet, die automatisch zählen, wie viele Kunden sich bereits in den Filialen aufhalten. Solche digitale Einlassampel sind – sofern vorhanden am Eingang platziert.
Informieren Sie sich am besten auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer Gemeinde, welche Regelungen zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten.
Einigkeit herrscht bei den grundlegenden Regeln: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen einzuhalten, gründlich die Hände zu waschen (nach jeder Berührung von Flächen und Gegenständen außerhalb der eigenen vier Wände) und in ein Einweg-Taschentuch oder die Armbeuge zu niesen. Ausführlicher lesen Sie die Empfehlungen hier.
Alle unsere Verbraucher-Informationen zu Corona finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Thema.
Was sind FFP2-Masken?
FFP2-Masken sind partikelfiltrierende Halbmasken und wurden ursprünglich als Staubschutzmasken konzipiert. Die englische Abkürzung steht für "filtering face piece". Filtermasken werden nach ihrer Durchlässigkeit für kleine Teilchen wie Staub oder Viren in drei Klassen eingeteilt: Es gibt FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken, wobei hier die Zahl für die unterschiedliche Filterleistung steht:
- FFP1-Masken filtern 80% der Schadstoffe in der Atemluft
- FFP2-Masken filtern 95% der Schadstoffe und Aerosole
- FFP3-Masken filtern bis zu 99% der Schadstoffe und Aerosole
Detailliertere Infos zu unterschiedlichen Masken bieten zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.
Was bewirken FFP2-Masken?
Während Alltagsmasken hauptsächlich das Gegenüber schützen, dienen FFP2-Masken auch dem Eigenschutz des Trägers. Sie filtern somit mehr und auch kleinere Partikel und bieten daher mehr Schutz für den Träger.
Ihre Schutzfunktion ist europaweit durch die Norm DIN EN 149:2009-08 normiert. Entsprechend dieser Norm müssen die FFP2-Masken 95 Prozent der Partikel abfiltern. In der Maske befindet sich eine spezielle Filterschicht, welche elektrostatisch aufgeladen ist. Es werden auch die deutlich kleineren, aber gefährlichen Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft entfernt.
Wie erkenne ich eine FFP2-Maske?
FFP-Masken sind in Europa nach der EN 149 geprüft und zugelassen.
Wenn Sie FFP2-Masken erwerben, sollten Sie auf folgende Kennzeichnungen achten:
- FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben.
- Sie müssen eine 4-stellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt. Angegebene Prüfnummern können in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüft werden. Laut der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) gibt es in Deutschland aktuell drei Prüfstellen: Die DEKRA Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158, das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121 und die Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Rohstoffe und Chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit der Nummer 0418. Die ZLS ist für die Überwachung der notifizierten Stellen in Deutschland zuständig.
- Neben der Klasse (z.B. FFP2) folgt eine Leerstelle und entweder der Zusatz »NR« für non reusable, d.h. nicht wiederverwendbar (laut Arbeitsschutz nur für den Einsatz in einer Arbeitsschicht zugelassen), der Zusatz »R« für reusable, dh. wiederverwendbar oder der Zusatz »D«, der für Dolomitstaubtest bestanden steht.
- Die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske angegeben sein.
- Auf der Maske soll ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein.
- Auf der Verpackung konformer Masken stehen die Angaben und die Anschrift des Herstellers oder des Unternehmens, das die Maske in Verkehr bringt.
Zudem sollte Ihnen beim Kauf der Maske eine Bedienungs- oder Gebrauchsanleitung mitgegeben werden. Fehlen diese genannten Kennzeichnungselemente, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Maske nicht die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Im Februar 2021 hat die Stiftung Warentest ein Testergebnis für zehn FFP2-Masken veröffentlicht. Die Filterwirkung war bei allen Masken hoch, bei drei Masken bekommt man aber vergleichsweise schlecht Luft und manche Masken saßen nicht bei allen Probanden dicht.
An wen wende ich mich mit Beschwerden über falsche Kennzeichnung?
Wenn Sie FFP2-Masken erwerben, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen oder Sie aus anderen Gründen den Verdacht haben, dass die Masken nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen, können Sie sich an die Bezirksregierung Ihres Wohnorts oder die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde wenden.
Zugelassene Stellen für die CE-Zertifizierungen von FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken finden Sie zum Beispiel hier bei der Europäischen Kommission.
Beispiel für eine richtig gekennzeichnete FFP2 Maske:
Herstellerangabe
Typ/Modellnummer
EN 149:2001+A1:2009
FFP2 NR - CE 0000
Ungültige CE-Kennzeichnungen
Die folgenden Institute sind zum Beispiel keine zugelassene Zertifizierungsstellen für Atemschutzmasken:
- CE 1282 - ECM (Ente Certificazione Macchine)
- CE 2703 - ICR Polska
- CE 2037 - CELAB
- CE 0865 - ISET Srl Unipersonale
- CE 1299 - TSU Slovakia (Technicky skusobny ustav Piestany)
- CE 2468 - Zavod za ispitivanje kvalitete d.o.o.
- CE 2466 - Zavod za ispitivanje kvalitete robe d.o.o.