BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Stand:
Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
  • Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
  • Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, korrigierte Endabrechnungen zu erstellen.
On

Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Der Bundesgerichtshof stellte am 27. Juli 2023 rechtskräftig fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.

Das Urteil gilt für mehr 5.000 ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten.

Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus

Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.

Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.

Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärte der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/bev. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Instrument der Musterfeststellungsklage.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.