Neue Gebühren bei Prime Video: vzbv plant Klage gegen Amazon

Stand:
Änderungen bei Amazon Prime Video: Was Sie zu den neuen Werberichtlinien von Amazon Prime wissen sollten – und wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für Ihre Rechte kämpft.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon passt sein Angebot für die Nutzung von Prime-Videos einseitig an: Entweder müssen Kund:innen künftig Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreie Inhalte zahlen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Amazon abgemahnt und will nun Klage einreichen.
  • Der vzbv fordert: Amazon müsse sich die Zustimmung der Nutzenden einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbands um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.
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Prime Video führt Werbung ein: Was Sie wissen müssen

Amazon informiert seine Prime Video-Nutzer:innen seit Januar 2024 darüber, dass es künftig 2 Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung stehen:

  1. Sie sehen Werbung beim Streamen oder
  2. Sie streamen weiterhin werbefrei, zahlen dafür aber zusätzliche 2,99 Euro pro Monat.

Früher konnten Amazon Prime Video-Nutzer:innen bestimmte Inhalte ohne zusätzliche Kosten werbefrei ansehen. Mit der neuen Regelung steht Nutzern die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Diese Preisänderung wird von Verbraucherschützern auch als versteckte Preiserhöhung angesehen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist die reine Information über die Änderung nicht ausreichend, damit die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam werden kann.

vzbv will Klage gegen Amazon einreichen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) argumentiert, dass Amazon die Zustimmung seiner Nutzer:innen einholen muss, bevor solche wesentlichen Änderungen wirksam werden können. Die Einführung von Werbung stellt für den vzbv eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Kunden müssten dieser Änderung ausdrücklich zustimmen. Da in dem Informationsschreiben hiervon nicht die Rede ist, handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend.

vzbv kämpft für Ihre Verbraucherrechte

Der vzbv hat bereits eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet und plant nun, gegen die irreführende Vorgehensweise zu klagen.

Die Auseinandersetzung mit Amazon zielt darauf ab, Ihre Verbraucherrechte zu schützen und sicherzustellen, dass Amazon seine Kunden fair behandelt.

Was bedeutet die Änderung für Sie?

Wenn Sie Prime Videos streamen wollen, bedeutet dies aktuell eine potenzielle Preiserhöhung, sofern Sie weiterhin Inhalte ohne Werbeunterbrechungen genießen möchten. Die neue Regelung zwingt zahlende Mitglieder, entweder die Werbeeinblendungen zu akzeptieren oder einen höheren Preis für das bisher werbefreie Angebot zu zahlen.

Sammelkage gegen Amazon geplant

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig und plant eine Sammelklage für alle Betroffenen. Mehr Informationen zur geplanten sammelklage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.