Sollte eine Testung vor Abreise nicht möglich sein, können ggf. Beförderer in Ausnahmesituationen einen Corona-Test durchführen. In diesem Fall darf der Abstrich höchstens 12 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen. Das Testergebnis sollte für mindestens zehn Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Der Corona-Testnachweis darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen werden. Die gilt für Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete.
Die aktuellen Listen der Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
Seit dem 30. Januar bis zunächst 17. März 2021 gilt ein Einreiseverbot für Personen aus Virusvarianten-Gebieten.
- Ausnahmen gibt es für Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland und für deren Familienangehörige. Diese Personen dürfen einreisen, müssen aber bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.
- Weitere Ausnahmen gelten für die Beförderung von medizinischem Personal und für Personen, die aus dringenden humanitären Gründen einreisen, sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Als Virusvarianten-Gebiete gelten derzeit (Stand: 5. März 2021): Botswana, Brasilien, Eswatini, Frankreich, Irland, Lesotho, Malawi, Mosambik, Österreich, Portugal, Sambia, Simbabwe, Slowakei, Südafrika, Tschechien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Die Liste der Virusvarianten-Gebiete wird regelmäßig auf der Webseite des Robert Koch-Instituts aktualisiert.
Akzeptiert werden bei der Einreise nach Deutschland derzeit folgende Tests: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie einigen weiteren Staaten. Außerdem Antigen-Schnelltests aus allen Ländern, wenn diese die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen.
Neue bundesweite Corona-Einreisebestimmungen seit dem 8. März 2021:
- Es gilt nun eine Quarantänedauer für Virusvarianten-Gebieten von 14 Tagen.
- Eine mögliche Verkürzung der Quarantänedauer für Virusvarianten-Gebieten durch einen negativen Corona-Test bestimmen die Bundesländer.
- Bei einer Einreise aus Risikogebieten ist zu beachten: Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorliegt. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach Einreise durchgeführt werden, muss danach zehn Tage aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
- Der PCR-Test oder Corona-Schnelltest (PoC-Schnelltest) muss von einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der eine Berechtigung dazu hat. Die Corona-Selbsttests für zu Hause, die in Discountern oder Drogeriemärkten erhältlich sind, werden grundsätzlich von den Behörden nicht akzeptiert.
Die Einreise-Quarantäne-Bedingungen der Bundesländer können sich im Einzelnen unterscheiden. Alle Details finden Sie in den Einreise-Quarantäne-Verordnungen der jeweiligen Bundesländer in der Übersicht der Bundesregierung.