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Trauernde sollen abkassiert werden

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor perfider Betrugsmasche
Trauer
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Das Leid der Angehörigen nach dem Verlust eines geliebten Menschen ist schon groß genug. Das hält Betrüger aktuell jedoch nicht davon ab, Betroffene mit einer Forderung über 370 Euro für die angebliche „Austragung ihres Angehörigen“ zu konfrontieren. Der Verbraucherzentrale liegt ein Schreiben vor, worin ein angebliches „Landesamt Sachsen-Anhalt“ mit einer Postfachadresse in Halle/Saale zunächst das Beileid zum Ausdruck bringt und gleichzeitig darauf hinweist, dass das Land die Aufgabe habe, die Daten des Verstorbenen zu vernichten. Das beträfe insbesondere Daten beim Finanzamt, Standesamt, Gesundheitsamt und die Sozialkassen. Dafür müsse das Land Sachsen-Anhalt Gebühren erheben, die unter Fristsetzung auf ein in Deutschland geführtes Konto zu zahlen seien. Um dem Ganzen einen offiziellen Anschein zu geben, ist im Briefkopf das Landeswappen Sachsen-Anhalts mit Benennung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration angegeben. Die angebliche Rechtsgrundlage sei ein Beschluss vom 01.04.2022 zu § 37 b BGB.

Wenn diese Vorgehensweise nicht so perfide wäre, könnte man fast an einen Aprilscherz glauben. Ein § 37 b BGB existiert nicht und selbstverständlich hat das Landessozialministerium keine derartigen Schreiben versandt.

Die Verbraucherzentrale warnt dringend davor, hier eine Zahlung vorzunehmen. Angeschriebene Verbraucher sollten umgehend Anzeige bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Betruges erstatten. Dem Ganzen muss schnell ein Ende gesetzt werden.


Fragen zur Überprüfung von Forderungen beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie → HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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